Viele Städte und Gemeinden kennen ihren Energieverbrauch nicht!
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV), Dachverband von 35 Naturschutzvereinen in Baden-Württemberg, kritisiert, dass die meisten Kommunen ihren Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz nicht nachkommen. Dieses verpflichtet in § 7b die Kommunen, die Energieverbräuche in kommunalen Einrichtungen bis zum 30. Juni jeden Jahres auf einer Plattform einzutragen. Ziel ist, dass sich Städte und Gemeinden mit ihrem Energieverbrauch beschäftigen und dessen Kosten und Emissionen mehr in den Fokus rücken. Das hilft auch Einsparpotenziale aufzudecken.
Kommunen sparen mit funktionierendem Energiemanagement auch Geld
„Scheinbar interessiert sich die Mehrzahl der Kommunen gar nicht für Einsparpotenziale, trotz der hohen Energiepreise.“, so Dr. Gerhard Bronner, Vorsitzender des LNV. „Wie könnte es sonst sein, dass 2022 nur 290 Gemeinden (21 %) bis zum Stichtag ihre Daten eingetragen haben?“ Im letzten Jahr hatten immerhin noch 427 rechtzeitig und 661 überhaupt ihre Daten abgegeben. Obwohl sie mehrfach vom Umweltministerium und auch von ihren eigenen Dachorganisationen dazu aufgefordert wurden, kommen die meisten Kommunen ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach. Für Bronner ist das völlig unverständlich, denn erfahrungsgemäß sparen Kommunen mit funktionierendem Energiemanagement ein Viertel bis ein Drittel ihres Energieverbrauchs und dessen Kosten ein. Und damit auch Treibhausgasemissionen. Spitzenreiter wie Stuttgart kommen schon auch mal auf die Hälfte der bisherigen Werte.
Versäumnisse beim Energie und Klimaschutz nicht hinnehmen!
Bislang blieb die fehlende Meldung ihres Energieverbrauchs für die Kommunen ohne Sanktionen. „Jeder Betrieb und jeder Steuerzahler, der seine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibt, riskiert einen Mahnbrief des Finanzamtes. Ist Energie und Klimaschutz ein so nachrangiges Thema, dass Versäumnisse hier hingenommen werden?“ fragt sich Naturschützer Bronner.
Verpflichtet zur Dokumentation sind Gemeinden, Städte und Landkreise. Unter den säumigen Kommunen waren 25 % Städte, 73 % Gemeinden und ein Landkreis.
Hintergrundinformationen
Info zur Dokumentationspflicht der Landesklimaagentur Baden-Württemberg
Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in BW vom 14.10.2022 (pdf)