Landesnaturschutzverband setzt sich für bessere Rahmenbedingungen für die Innenentwicklung ein:
Erweitertes Vorkaufsrecht für Kommunen bei Schlüsselgrundstücken gefordert
In den Ballungsräumen in Baden-Württemberg herrscht Wohnungsnot, zigtausende Wohnungen fehlen. Der Landesnaturschutzverband (LNV) spricht sich für eine Ausschöpfung der Potenziale der Innenentwicklung aus, bevor großflächige neue Baugebiete geschaffen werden. Deshalb begrüßt er auch den Vorstoß der Architektenkammer, die die Rahmenbedingungen für die Innenentwicklung verbessern möchte.
Dort wo bisher noch zu locker gebaut wird, braucht man mehr Dichte.
Die Naturschützer schließen sich auch ausdrücklich der umstrittenen Forderung der Architektenkammer an, den Kommunen mehr Spielräume zur Durchsetzung der Innenentwicklung einzuräumen. Die Kammer hatte gefordert, den Kommunen bei städtebaulich wichtigen Schlüsselgrundstücken ein erweitertes Vorkaufsrecht einzuräumen. Auch die auf Bundesebene diskutierte Idee, über Innenentwicklungsmaßnahmen den Kommunen zu ermöglichen, eine Bau- oder Verkaufspflicht durchzusetzen, begrüßen die Naturschützer. “Im Grundgesetz ist die Sozialpflichtigkeit des Eigentums verankert“, so LNV-Vorsitzender Gerhard Bronner. Deshalb sei es auch legitim, gegenüber uneinsichtigen Privatbesitzern, die eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung blockieren, restriktive Maßnahmen anzuwenden. „Wer aus Spekulationsgründen oder Gleichgültigkeit Immobilien brach liegen oder verkommen lässt, soll sich künftig rechtfertigen müssen oder verkaufen“, so der LNV. Freilich dürfe das nicht dazu führen, die letzten „grünen Lungen“ in den Städten zuzubauen.
Die Architektenkammer hatte auch vorgeschlagen, für Sozialwohnungen die Grunderwerbssteuer auszusetzen. Der LNV könnte sich sogar eine vollständige Abschaffung der Grunderwerbsteuer vorstellen, wenn dafür aufkommensneutral die Grundsteuer erhöht würde. „Die Grunderwerbssteuer erschwert Mobilität und Flexibilität bei Immobilien und ist deshalb nicht mehr zeitgemäß“, meint LNV-Chef Bronner.
Kein Verständnis haben die Naturschützer dafür, dass bei der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Reform der Grundsteuer ausgerechnet das Modell, das die Innenentwicklung am ehesten voranbringen würde, nicht weiter verfolgt wird. Es sei bedauerlich, dass die Finanzminister das Modell einer reinen Flächenwertsteuer, die zudem eine starke Vereinfachung und Entbürokratisierung bedeuten würde, nicht weiter verfolgen.
Hintergrundinformationen
Download: Zum Strategiepapier der Architektenkammer Baden-Württemberg