Umweltauswirkungen von Bebauungsplänen

LNV-Info 5/2020

Beim Monitoring liegt noch vieles im Argen

Viele Gemeinden nehmen die Verpflichtung zur Umweltüberwachung von Bebauungsplänen nicht sehr ernst. Umweltberichte beschreiben die geplanten Überwachungsmaßnahmen oft nicht oder nur unzureichend. Seit 2017 unterliegen zudem die Kompensationsmaßnahmen der Überwachung, d.h. auch für sie muss ein Überwachungskonzept erstellt werden. Der LNV hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um genauer beurteilen zu können, welche Möglichkeiten es zur Durchsetzung einer ordnungsgemäßer Umweltüberwachung gibt. Es ist Grundlage dieses LNV-Infos des LNV-Vorsitzenden Dr. Gerhard Bronner.

Inhaltsverzeichnis
1. LNV nimmt Defizite wahr
2. §4c BauGB als Rechtsgrundlagen des Monitorings
3. Was bedeutet die Monitoringpflicht konkret?
4. Monitoring auch für Ausgleichsmaßnahmen
5. Überwachung grünordnerischer Auflagen
6. Was tun bei Defiziten? Kann ein Verband bei
Defiziten vor Gericht gehen?
7. Ist ein Bebauungsplan mit Aussicht auf Erfolg anfecht-
bar, wenn … das Monitoring vernachlässigt wird?
8. Fazit

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