Zum Beschluss der Kulturministerkonferenz über die Aufnahme des „Streuobstanbaus“ ins nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes erhalten Sie ein gemeinsames Statement von NABU, BUND und LNV in Baden-Württemberg:
Verbände: Aufnahme von Streuobst als Immaterielles Kulturerbe muss Startsignal sein für stärkeres Engagement im Land
Die Umwelt- und Naturschutzverbände NABU, BUND und LNV in Baden-Württemberg freuen sich mit dem Verein Hochstamm Deutschland über die Anerkennung des Streuobstanbaus als Immaterielles Kulturerbe. „Die Würdigung kommt zur richtigen Zeit. Sie ist ein toller Erfolg für alle 1,3 Millionen Unterstützerinnen und Unterstützer des Antrags und eine Steilvorlage für die künftige Landesregierung, dem Streuobstanbau noch deutlich mehr Engagement zu widmen“, sind sich die drei Verbände einig.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Biodiversität hat sich Baden-Württemberg verpflichtet, die Streuobstbestände zu erhalten, ihre wirtschaftliche Nutzung finanziell zu fördern und die Pflege der artenreichen Flächen besser zu unterstützen. Zahlreiche örtliche Gruppen und Aktive von BUND, NABU und LNV engagieren sich seit vielen Jahren ehrenamtlich für die Streuobstwiesen im Land. Sie schneiden Obstbäume und Hecken, leiten pädagogische Projekte, pflanzen junge Bäume nach, hängen Nistkästen auf und fördern die Insektenvielfalt durch eine naturschutzfachliche Mahd oder Beweidung.
„Der Mehrwert von Obst aus Streuobstwiesen liegt nicht nur im vielfältigen Geschmack. Der Lebensraum Streuobstwiese ist ein typisches Beispiel dafür, wie erfolgreich das gute Zusammenspiel von Menschen und Natur sein kann. Die Streuobstwiesen im Land sind ein Tausendsassa, weil sie einer der artenreichsten Lebensräume sind, die Bindung der Menschen an ihre Heimat stärken und für den naturnahen Tourismus einen wichtigen Beitrag leisten. Das Land muss sich aber noch stärker engagieren, mit Förderanreizen für alle Besitzerinnen und Besitzern von Streuobstwiesen, damit das immaterielle Kulturerbe eine gute Zukunft hat“, fordert NABU-Naturschutzexpertin Ingrid Eberhardt-Schad.
„Landwirtinnen und Landwirte stehen uns beim Streuobstschutz häufig als kompetente Partner zur Seite. Doch Streuobstwiesen haben nur eine Zukunft, wenn sich ihre Pflege wieder lohnt. Dafür braucht es deutlich mehr Einsatz der neuen Landesregierung für Streuobstprodukte und ihre Vermarktung“, erklärt Martin Engelhardt, Streuobstexperte beim Landesnaturschutzverband (LNV). Die Anerkennung als immaterielles Kulturerbe sei dafür ein wichtiger Baustein.
„Die Auszeichnung als Immaterielles Kulturerbe ist eine wichtige Anerkennung für alle Menschen, die sich im Streuobstbau engagieren. Doch auch die Wiesen unter den Bäumen sollten so bewirtschaftet werden, dass sich artenreiches Grünland als Lebensraum für viele Insektenarten, wie Wildbienen und Schmetterlinge, entwickelt. Dazu muss die Mahd von Streuobstwiesen sowohl für Landwirtinnen und Landwirte, als auch für Stücklesbesitzende besser gefördert werden“, ergänzt Almut Sattelberger, Streuobstexpertin des BUND Baden-Württemberg.
LNV, NABU, BUND-PM zum download: Streuobst ist immaterielles Kulturerbe