Natursport und Naturschutz – ein Konfliktfeld

LNV-Info 9/2016

Eine Handreichung zur Standortfindung innerhalb des LNV

Inhaltsverzeichnis

1. Natursport heute
1.1. Definition natur- und landschaftsverträglicher Sport
2. Bedenkliche Trends im Natursport und mögliche Reaktionen
3. Populäre Natursportarten, die von ihnen ausgehenden Beeinträchtigungen und die Haltung des LNV
3.1. Wandern
3.2. Geocaching
3.3. Klettern
3.4. Radfahren
3.5. Kanufahren
3.6. Reiten
3.7.Schneesport
3.8 Tauchen

Dieses Papier soll der Bewusstseinsbildung und Standortfindung innerhalb des LNV dienen, um daraus Forderungen an die Politik und Verwaltung zu entwickeln. Die Bewusstseinsbildung und Standortfindung innerhalb des LNV ist aufgrund der Vielfalt seiner Mitglieder, unter denen auch Natursportverbände sind, wichtig und soll helfen, eine breite Zustimmung zu den im Papier aufgestellten Forderungen zu finden.

1. Natursport heute
Als Natursport (auch Freiland-, Freiluft- oder englisch Outdoor-Sport) wird jede selbst bestimmte Bewegungshandlung in der freien Landschaft bezeichnet, die eine Auseinandersetzung mit der Natur und/oder mit sich selbst in der Natur ermöglicht. Natursport ist nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit natur- und landschaftsverträglichem Sport.

„Sanfte” Natursportarten
„Sanfte” Natursportarten wie Nordic Walking, Wandern und Radfahren liegen im Trend. Natursport wird dem Wunsch nach einem Naturerlebnis und dem wachsenden Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung gleichermaßen gerecht. Er ist in vielen Regionen zu einem wichtigen Sozial- und Wirtschaftsfaktor geworden. Allerdings werden Natursportarten tendenziell weniger im Verein als vielmehr individuell ausgeübt. Mit Vereinen lassen sich gut Vereinbarungen über naturverträglichen Sport treffen (wie z. B. beim Klettern), dagegen sind Individualsportler ungleich schwieriger zu erreichen. Ein weiteres Phänomen sind die kommerziellen oder touristischen Angebote für Individualisten und Gruppen. Auch hier ist es schwierig, Einfluss zu nehmen, jedenfalls solange, wie kommerzielle Anbieter keine Notwendigkeit sehen, Vereinbarungen zu treffen.

sensible Ökosysteme besonders attraktiv
Natur und Landschaft bieten vielfältige Möglichkeiten für die Ausübung von Sport- und Freizeitaktivitäten abhängig von den naturräumlichen Gegebenheiten und der vorhandenen Infrastruktur. Viele Sportarten wie Segeln und Gleitschirmfliegen sind auf spezielle Landschaftstypen angewiesen. Häufig sind dabei die aus Naturschutzsicht wertvollen, aber auch sensiblen Ökosysteme besonders attraktiv. Die damit einhergehenden Belastungen von Flora und Fauna und deren Lebensräumen können zu Konflikten zwischen Naturschutz- und Sportinteressen führen. Wie groß die Belastung ist, hängt von mehreren Faktoren, wie der Sportart und mit welcher Intensität sie ausgeübt wird, den eingesetzten Sportgeräten und der Empfindlichkeit der Ökosysteme, ab. Aber auch die Siedlungsnähe, die Zufahrtsmöglichkeiten und die Parkplatzangebote spielen eine Rolle.

Differenzierte Schutz- und Nutzungskonzepte notwendig
Insgesamt ist es unerlässlich, dass sich die sportlichen Aktivitäten nach den naturräumlichen Voraussetzungen richten. Wo Sport aus naturschutzfachlichen Gründen nicht möglich ist, muss er in weniger sensible, aber trotzdem landschaftlich attraktive und in für die jeweilige Sportart geeignete Gebiete umgelenkt werden. Differenzierte Schutz- und Nutzungskonzepte können Konflikte minimieren und dennoch die sportliche Betätigung in diesen Gebieten langfristig sichern. Die gezielte Besucherlenkung über die vorhandene Infrastruktur wie Wege, Parkplätze oder öffentliche Zufahrten gehört ebenfalls dazu.

1.1. Definition natur- und landschaftsverträglicher Sport
Sportliche Betätigungen sind natur- und landschaftsverträglich, es sei denn, sie
1. widersprechen den zum Schutz von Biotopen und Tier- und Pflanzenarten erlassenen rechtlichen Vorschriften,
2. beeinträchtigen, etwa durch Tritt, erheblich die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft und mindern den Erlebnis- und Erholungswert. Erheblich ist die Beeinträchtigung dann, wenn sie dauerhaft negativ auf eine ökologisch bedeutsame Fläche oder herausragende Natur- und Landschaftselemente wirkt.
3. stören durch Lärm oder andere Einflüsse die Lebensraum- und Erholungsfunktion der Landschaft erheblich,
4. verursachen Stoffeinträge oder physikalische Belastungen, welche die Selbstregulationskraft des betroffenen Ökosystems übersteigen,
5. stören wildlebende Tiere so, dass Auswirkungen auf die Reproduktion und Stabilität der betroffenen Populationen zu vermuten sind,
6. verändern den Lebensraum von heimischen Tieren und Pflanzen so, dass diese in ihrem Fortbestand gefährdet werden,
der Verlust und die Veränderung von Lebensräumen sind nach wie vor die bedeutendste Ursache für den Artenrückgang in Deutschland. Eine Gefährdung des Lebensraumes kann dann als gegeben angesehen werden, wenn durch den Sport, in Verbindung mit anderen Störfaktoren, dauerhafte und erhebliche Beeinträchtigungen des Lebensraums eintreten.
7. erfolgen mittels motorisierten Sportgeräten.
Das dichte Straßen- und Wegenetz ermöglicht heute, dass selbst entlegenste Gebiete problemlos erreicht werden können. Deshalb wird eine Überlastung der Landschaft schon allein durch die Menge an Menschen immer mehr zum Problem. Auch verwischen sich die Grenzen zwischen „Natursport“ und „motorisiertem Sport“ immer mehr.
(Quelle: Bundesamt für Naturschutz)

2. Bedenkliche Trends im Natursport und mögliche Reaktionen
Natursport ist Teil der Freizeitindustrie geworden. Ausrüster wie auch Anbieter von Outdoor-Aktivitäten drängen auf den Markt. Es ist ein lohnendes Geschäft, denn das Wichtigste beim Outdoor-Sport, die Natur, steht „umsonst“ zur Verfügung. Und auf vermeintlich kostenlose Gemeinschaftsgüter wird zu wenig Rücksicht genommen. Dabei sind die natürlichen Ressourcen endlich und oft sehr empfindlich. Um sie zu schützen, müssen Verhaltensregeln für Natursportler aufgestellt werden. In vielen Fällen ist dies schon geschehen. Die im Natursport engagierten Verbände und Vereine unterstützen dies vielfach, indem sie in ihren Ausbildungen das nötige Wissen vermitteln. Jedoch erreicht dieses Wissen die vielen unorganisierten Natursportler nicht, was oft zu einem naturunverträglichen Verhalten führt. Leider klären auch professionelle Anbieter ihre Kunden nicht über ein angepasstes Verhalten auf oder sie gehen sogar selbst äußerst unsensibel mit der Natur um. Große Probleme treten insbesondere beim Schnee-, Mountainbike- und auch beim Kanusport auf. Auch Großveranstaltungen tragen mit ihrem Publikum, ihren Ansprüchen an die Infrastruktur wie auch durch begleitenden Verkehr und Lärm, etwa entlang von Rennstrecken, zum Druck auf die Landschaft bei. Z. B. führen Crossläufe (Querfeldeinläufe oder Geländeläufe) vor allem durch die Zuschauer am Streckenrand zu erheblichen Beeinträchtigungen.

Kanufahren, Mountainbiking, Klettern und der Schneesport brauchen Regeln
Die Natur steht den erholungssuchenden Menschen zur Verfügung. Jedoch muss klar sein, dass die Natur ein sensibles Gut ist, das, wenn es übernutzt wird, irreversibel zerstört wird und damit auch der Natursport seinen Reiz verliert. Die Naturschutzverbände vertreten deshalb die Position, dass es für jede Sportart, die im Freien ausgeübt wird, einen Verhaltenscodex geben muss. Dessen Umsetzung erscheint einerseits leicht, wenn es z. B. um das Wegegebot für Wanderer innerhalb von geschützten Gebieten geht. Anders ist es bei Natursportarten, die entweder wegen der Geschwindigkeit mit der sie ausgeübt werden oder wegen ihrer zerstörerischen Wirkung auf Boden, Vegetation und Tierwelt Probleme bereiten. Das Wandern, Reiten und Tourenradfahren erscheint relativ unkompliziert. Kanufahren, Mountainbiking, Klettern und der Schneesport (v. a. die alpinen Varianten) bedürfen dagegen eingehender Regelungen. Hier müssen Schutzgebietsverordnungen mit Wegegeboten, Betretungsverboten oder Einschränkungen von Gemeingebrauchsrechten wie z. B. zahlenmäßige Beschränkungen beim Kanufahren auf überlasteten Gewässern erlassen werden.
Allerdings steht zu befürchten, dass mangels effizienter Kontrolle Verbote oft nicht eingehalten werden. Hauptamtliche Schutzgebietsbetreuer gibt es nur für wenige, sehr große Naturschutzgebiete. Der amtliche Naturschutz hat auf die Fläche bezogen zu wenige ehrenamtliche Mitglieder des Naturschutzdienstes. Einen “Feldschütz”, der früher mit wachem Blick durch die Flur ging, gibt es nicht mehr. Angesichts des zunehmenden Drucks auf die Natur wäre es an der Zeit, wieder mehr Personal mit entsprechenden Kompetenzen für den Außenbereich einzustellen.
Die Natur ist ein knappes, zu schonendes Gut, dessen Verwendung sorgfältig bedacht werden muss. Über Kontingentierung und Gebühren z.B. höhere Strecken-/ Gebrauchsgebühren sollten den professionellen Anbietern (z. B. Kanuverleihern) die wahren „Kosten“ des Gemeinschaftsguts Natur in Rechnung gestellt werden. Denn die Wiederherstellung von geschädigter Natur ist mit Kosten verbunden, für die dann, wenn die Gebühren genau dafür verwendet werden, der Verursacher zur Kasse gebeten wird und nicht die Allgemeinheit. Höhere Gebühren werden sich in den Preisen der Anbieter niederschlagen und damit eingriffsreduzierend wirken.
Schwieriger ist es, Hersteller und Anbieter von Sportgeräten, die für den Gebrauch in der Natur geeignet sind (z. B. Mountainbikes), in solche Kosten- und Gebührenregelungen einzubeziehen, da sie nur mittelbare Schädiger sind und der bestimmungsgemäße Gebrauch solcher Geräte nicht unbedingt zu einer Naturzerstörung führen muss. Hier gilt es, einen gesellschaftlichen Konsens darüber herzustellen, dass Naturräume nicht gestört oder zerstört werden dürfen, um jede Grenze der eigenen Leistungsfähigkeit bzw. die der Naturräume auszureizen.

2.1 Allgemeine Forderungen:

• Wo Outdoor-Sport aus naturschutzfachlichen Gründen nicht möglich ist, muss er in weniger sensible, aber trotzdem landschaftlich attraktive und geeignete Gebiete umgelenkt werden. Differenzierte Schutz- bzw. Nutzungskonzepte für Natur und Landschaft können helfen, Konflikte zu minimieren und die sportlichen Betätigungsfelder langfristig sichern.
• Um die Natur zu schützen, müssen Verhaltensregeln für Natursportler aufgestellt und immer wieder überarbeitet werden. Hierbei sollen Naturschutzverbände und natursporttreibende Verbände zusammenarbeiten.
• Für jede Natursportart muss es einen eigenen Verhaltenscodex geben.
• Verbindliche Regelungen müssen bei Übertretung rechtlich sanktioniert werden können.
• Gewerbliche Anbieter von Natursportangeboten müssen dafür Sorge tragen, dass sich ihre Kunden den Regeln entsprechend verhalten.
• Die Nutzung von Naturräumen durch gewerbliche Anbieter muss auf ein festzulegendes Maß beschränkt (kontingentiert) werden.
• Die Nutzung der Natur darf für gewerbliche Anbieter nicht kostenlos sein, sondern muss entsprechend der Eingriffsintensität mit gestaffelten Gebühren belastet werden.
• Es müssen Verantwortliche für die Finanzierung, Ein- und Durchführung dieser Regelungen benannt werden.
• Damit die Einhaltung der Gesetze und Regelungen in der freien Natur gewährleistet ist, muss geeignetes Personal eingestellt und ausgebildet werden. Natur und Landschaft dürfen nicht zum rechtsfreien Raum werden.
• Auch für Tourismuskonzepte wie Wegekonzepte einschließlich (Wander-) Parkplätzen müssen Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dies ist durch die Forderung in den entsprechenden EU-Richtlinien begründet, die eine Verträglichkeitsprüfung für alle Pläne und Programme vorsehen.

3. Populäre Natursportarten, die von ihnen ausgehenden Beeinträchtigungen und die Haltung des LNV
Es gibt einige populäre Natursportarten auf dem Festland einschließlich seiner Still- und Fließgewässer, die hier näher betrachtet werden sollen. Dies sind das Wandern, das Geocaching, das Klettern, das Radfahren, der Schneesport, das Tauchen, der Kanusport und das Reiten. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Entwicklung ist sehr dynamisch, täglich kommen neue Sportarten dazu.

3.1. Wandern
Wandern ist eine mit Naturerleben verbundene, gemäßigte Sportart und ein zentraler Wirtschaftsfaktor des Sommertourismus. Es ist im Allgemeinen sehr naturverträglich, solange nicht zu viele Wanderer die Tiere und Pflanzen stören, die Wege verlassen oder es zu einer „Verrummelung“ der Landschaft kommt. Um Störungen möglichst gering zu halten, sollten insbesondere markierte Wege in ihrem Verlauf gebündelt und sensible Bereiche gemieden werden. Gewandert wird in Baden-Württemberg überall – sowohl in den Naherholungsgebieten rund um die Ballungsräume als auch in den Mittelgebirgslandschaften. Deren Wanderschwerpunkte sind der Schwarzwald, die Schwäbische Alb, der Odenwald und das Allgäu.

3.1.1. Lenkende Maßnahmen für das Wandern
Wanderwege haben eine wichtige Funktion als Besucherlenksystem, durch das die Wanderer in ökologisch weniger sensible Gebiete geführt werden können. Je besser ein Wanderweg markiert und ausgeschildert und je attraktiver er ist, desto stärker wirkt er besucherlenkend. Statt parallel verlaufender Wanderwege sorgt die Reduzierung auf einen Hauptweg dafür, dass sowohl Erosionsschäden als auch Störungen von Flora und Fauna in erträglichen Grenzen gehalten werden.

3.2. Geocaching
Geocaching ist eine recht junge und immer beliebter werdende Freizeitaktivität. Der Begriff setzt sich aus Geo (Erde) und Cache (Versteck) zusammen und bezeichnet eine Art elektronische Schatzsuche. Der erfolgreichen Suche dient ein mobiler GPS-Empfänger. Der Aufenthalt in der Natur und die Motivation, einen Cache zu finden oder zu legen, machen den Reiz dieses Hobbys aus. Da Geocaching an keine konkreten Naturräume gebunden ist, lassen sich die Auswirkungen des Spiels auf Natur und Landschaft nur schwer einschätzen.
Eine abwechslungsreiche, landschaftliche und natürliche Vielfalt machen den Reiz des Spieles aus. Der Spieler kann immer wieder neue Räume für sich entdecken und meistern. Manche erfreuen sich einfach am Aufenthalt und der Bewegung in der Natur bei der Schatzsuche; andere suchen außerdem die sportliche Herausforderung, um zu einem Cache zu gelangen. Geocaching ist überall möglich, wo das Gelände den Ansprüchen und der Phantasie des Spielers genügt. Landschaftliche Attraktivität ist wichtig, gerne werden
Plätze gewählt, die nur wenig von Menschen frequentiert werden und damit – meist unbewusst – Schutzgebiete oder Lebensräume störungs- oder trittempfindlicher Tier- und Pflanzenarten.
Belastungen können beispielsweise auftreten, wenn Caches abseits von Wegen ausgelegt werden oder Spieler bei Nacht unterwegs sind (Nachtcaches) oder Caches in von Tieren bewohnten Höhlen, z. B. in Baum- und Felshöhlen versteckt werden. Die meisten Caches sind dauerhaft angelegt und können ganzjährig gesucht werden. Massive Schäden an trittempfindlichen Biotopen können allein dadurch entstehen, dass die Schatzsucher im Umkreis des Caches alles umdrehen und zertreten, bis sie den Schatz gefunden haben.

3.2.1. Reglementierungen für das Geocaching
Da Spieler Fundorte möglichst im Verborgenen legen und finden wollen, wählen sie gern Naturräume, in denen wenige Menschen verkehren. Dies kann zur Belastung von sensiblen Lebensräumen führen.
• Somit ist es insbesondere für den Ausleger eines Caches wichtig, sich vor Ort über Schutzzonen und Betretungsrechte zu informieren. Sensible Bereiche sind als Versteck zu meiden.
• Zu vermeiden sind auch Nachtcaches wegen der damit verbundenen erheblichen Störung von nachtaktiven Arten bzw. von Ruhestätten.
• Das Verstecken von Geocaches in Baumhöhlen ist zu unterlassen, da diese oft als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte von baumbrütenden Arten (z. B. Spechte, Meisen, Fledermäuse) genutzt werden und relativ selten sind. Entsprechendes gilt für Felshöhlen als gesetzlich geschützte Biotope.

3.3. Klettern
Geklettert wird traditionell an natürlichen Felsen, in den letzten Jahren zunehmend bis überwiegend auch in Kletterhallen. Beim Klettern im Fels werden bestimmte Kletterrouten durchklettert. Da offene Felsen empfindliche Biotope darstellen, die nach § 30 BNatSchG wegen seltener und spezialisierter Tier- und Pflanzenarten besonders geschützt sind, kam es mit zunehmender Popularität der Sportart zu Konflikten zwischen Kletterern und Naturschützern. Die Naturschutzbehörden haben Regelungen erlassen, die manche Felsen und Routen zeitlichen Beschränkungen unterwerfen, andere ganz sperren.
Die Felsvegetation ist sehr trittempfindlich, da es so gut wie keine Humusunterlage gibt. Problematisch ist der Klettersport insbesondere für felsbrütende Vogelarten wie Uhu, Wanderfalke, Kolkrabe und Dohle. In der Brutzeit und bis die Jungen flügge werden, sind ungestörte Felsen bzw. Steinbrüche für diese Arten überlebenswichtig. Deshalb sind manche Felsen innerhalb der Brutzeit für Kletterer komplett gesperrt. Die Termine sind teilweise vorgegeben, teilweise werden sie je nach Verlauf des Brutgeschäftes flexibel festgelegt. Gute Erfahrungen macht der LNV am Schaufelsen im Donautal, wo räumliche und zeitliche Beschränkungen an Kletterfelsen von allen Beteiligten gemeinsam festgelegt und überwacht werden.
Wichtige Klettergebiete in Baden-Württemberg sind die Schwäbische Alb, der Schwarzwald und der Odenwald.

3.3.1. Folgerung für das Klettern
Die Klettergebiete in Baden-Württemberg werden von den Arbeitskreisen Klettern und Naturschutz (AKN) betreut. Aktive Kletterer und Gebietskenner aus Verbänden haben sich auf ehrenamtlicher Basis in lokalen AKN organisiert. Ihr gemeinsames Ziel ist es, das Klettern so naturverträglich zu gestalten, dass die einzigartigen Felsbiotope erhalten bleiben. Sorgen bereiten die vielen unorganisierten Sportler. Bei weiter zunehmender Popularität des Klettersports wirft der Wunsch nach Erschließung neuer Klettergebiete große Probleme auf. Der Fokus muss deshalb auf die Durchsetzung von geltendem Recht liegen.

3.4. Radfahren
Radfahren in der Natur erfreut sich hoher Beliebtheit. Hauptaktivitäten sind Touren-Radfahren bzw. Radreisen und Mountain-Biken.
Touren-Radfahrer legen im Allgemeinen größere Strecken auf befestigten Radwegen zurück. Dabei stehen touristische Aspekte im Vordergrund. Die Anforderungen an die benützten Wege sind hoch, weil die Räder nicht geländegängig sind und zusätzlich mit Gepäck beladen werden. Diese Form des Radfahrens gilt als sehr naturkonform und bereitet kaum Probleme für den Naturschutz, solange nicht zu viele Radfahrer Tiere und Pflanzen stören oder die Landschaft „verrummeln“.
Mountainbikes sind Fahrräder, die besonders auf den Einsatz abseits befestigter Straßen und Wege ausgerichtet sind. Das Mountainbike ist ebenso wie das Rennrad eher Sportgerät als Verkehrsmittel. Kaum ein Biker gibt sich damit zufrieden, nur über breite Forststraßen zu rollen. Auf Grund der Geländegängigkeit der Mountainbikes können jedoch Lebensräume mit empfindlicher Flora und Fauna beeinträchtigt werden. Beim Querfeldein-Fahren kann die mechanische Einwirkung der Reifen die Pflanzendecke zerstören und Tiere (z. B. kleine Wirbeltiere und Wirbellose), die nicht schnell genug ausweichen können, kommen zu Tode. Mountainbiker haben wegen der höheren Geschwindigkeit im Vergleich zum Fußgänger auch eine höhere Scheuchwirkung (Überraschungseffekt bei Wildtieren). Vor allem auf feuchtem Untergrund hinterlassen breite, stark profilierte Reifen tiefe (Brems-)Spuren und fördern die Bodenerosion – insbesondere in hängigem Gelände.
Mountainbiker dringen häufig in bisher eher abgelegene und unberührte Gebiete vor und dies auch zu besonders störungsempfindlichen Zeiten wie etwa nachts, wenn mit Licht gefahren wird. Elektrisch unterstützte Mountainbikes vergrößern den Aktionsradius zusätzlich und führen dadurch zu noch mehr Beeinträchtigungen. Mit dem Mountainbike wird in Baden-Württemberg überall gefahren – sowohl in den Naherholungslandschaften in der Nähe von Ballungsräumen als auch in den Mittelgebirgslandschaften. Schwerpunkte sind der Schwarzwald, die Schwäbische Alb, der Odenwald und das Allgäu.
Anmerkung: Pedelecs gelten nicht als Fahrrad mit Hilfsmotor, sondern als Fahrrad, wenn die Tretunterstützung bis maximal 25 km/h reicht und die Motorleistung 0,25 kW nicht übersteigt. Diese Regelung gilt ebenfalls für Pedelecs mit elektromotorischer Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h. (Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 17. Juni 2013 (BGBl. I S. 1558) Elektrische Mobilitätshilfen wie Segway Personal Transporter gelten nicht als Fahrrad mit Hilfsmotor sondern nach der Mobilitätshilfenverordnung als Mobilitätshilfe.

3.4.1. Lenkungsmaßnahmen für das Radfahren
Das Radfahren im Wald ist im Landeswaldgesetz (Zwei-Meter-Regelung) geregelt. Die Diskussion im Rahmen einer Petition der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB) 2013/14 an den Landtag von Baden-Württemberg hat jedoch ergeben, dass sich viele Sportler von dieser Regelung gegängelt und ausgegrenzt fühlen. Die Petition wurde negativ beschieden, das Thema ist aber noch nicht zu Ende diskutiert: Forstverwaltung, Gemeinden, Naturschutz- und Natursportverbände wurden aufgefordert zu prüfen, ob etwa in nicht sensiblen Bereichen Single-Trails mit weniger als zwei Metern Breite angelegt werden können. Als Herausforderung bleibt, die nicht organisierten Mountainbiker zu erreichen bzw. sicherzustellen, dass auch bei diesen die soziale Kontrolle funktioniert. Auch hier ist die Durchsetzung geltenden Rechts einzufordern.
Der LNV fordert, dass die betreffende Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht übernimmt und die Mountainbiker die Single-Trails unterhalten, wie es die Wanderverbände für die Wanderwege tun.

3.5. Kanufahren
Kanufahren ist eine der beliebtesten touristischen Attraktionen auf Gewässern. Weil hauptsächlich auf ruhigen Gewässern Kanu gefahren wird, ist es besonders bei Familien, Naturbegeisterten und Anfängern sehr beliebt.
Naturnahe Ufer sind gesetzlich geschützte Biotope. Leider führt die mechanische Belastung beim Ein- und Aussetzen dazu, dass der Uferbewuchs vernichtet wird und es kann sogar zu Uferabbrüchen kommen. Kanufahren kann störungsempfindliche, ans Wasser gebundene Tierarten wie Eisvogel, Wasseramsel, Flussuferläufer etc. beunruhigen und vertreiben, etwa weil sie die Brut und die Nahrungsaufnahme unterbrechen, oder ihre Fluchtdistanz unterschritten wird. Wenn auf einem Gewässer über längere Zeit viele Boote unterwegs sind, kann die Störung so stark sein, dass die Brut ganz unterbleibt oder aufgegeben wird und so für ein ganzes Jahr ausfällt. Bei Beeinträchtigungen von Röhricht und Unterwasserpflanzen sind wichtige Rückzugsräume für Vögel und wirbellose Tiere betroffen. Die Grundberührung durch das Boot oder die Stechpaddel können die Fischlaichplätze im Kiesbett einerseits durch die mechanische Belastung der Gewässersohle, andererseits durch Sedimentaufwirbelung (Schlammbänke und Feinsand) zerstören. Dies geschieht häufig in flachen Gewässern und an exponierten Stellen.
Die vielen, nicht organisierten und schlecht informierten Kanusportler und die steigende Anzahl von Kanuverleihstationen werden zu einer Ausweitung des Problems führen. Schwerpunkte im Kanusport sind besonders naturnahe Gewässer, dadurch verstärkt sich der Druck auf die letzten ungestörten Gewässer.

3.5.1. Reglementierung für das Kanufahren
Das Befahren von Gewässern mit Kanus und anderen Booten unterliegt dem sog. Gemeingebrauchsrecht nach WHG. Jedoch werden allzu oft aus Unkenntnis oder aus gewerblichem Interesse die Regeln verletzt. Die unkontrollierte „Vermarktung“ des Gemeingebrauchsrechts, auf Flüssen mit nicht motorisierten Fahrzeugen fahren zu dürfen, zieht Naturschutzprobleme nach sich. Um Überlastungen und Schäden an Tier- und Pflanzenwelt im und am Gewässer zu vermeiden, sind zwischenzeitlich an einigen Flüssen Baden-Württembergs Einschränkungen des Gemeingebrauchsrechts erlassen worden, die das Befahren nur zu bestimmten Zeiten und bei Mindestpegelständen erlauben. Dies führt jedoch dazu, dass sich das Bootfahren wegen der Beschränkungen auf einem Fluss auf andere Flüsse verlagert und dort zu neuen Überlastungen führt.
Gerade beim Kanusport gibt es viele gewerbliche Anbieter. Hier gelten insbesondere die Forderungen wie in 2.1. bzgl. Kontingentierung, Gebühren und Kontrolle. Darüber hinaus sollte grundsätzlich gelten:
• Einschränkung des Gemeingebrauchs an allen Flüssen, die von gewerblichen Anbietern genutzt werden (ggf. nur sporadisch, um Verlagerungseffekte auf andere Flüsse zu vermeiden).
• Die täglichen Fahrzeiten sind von 9.00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr zu beschränken. Ausnahmen sollten nur in Sonderfällen, etwa für Anwohner gemacht werden.
• Das Befahren darf nur bei einer Wassertiefe von mindestens 10 cm unter Kiel eines vollbesetzten Boots erlaubt werden.
• Die Breite des Gewässers muss mindestens das Anderthalbfache der Bootslänge betragen.
• Der Ein- und Ausstieg sollte nur an bestimmten, gekennzeichneten Stellen oder im Bereich technischer Bauwerke erlaubt sein.

3.6. Reiten
Beim Reiten gibt es viele Varianten, in denen die sportlichen Ambitionen unterschiedlich stark ausgeprägt sind. Die Ansprüche an den Naturraum sind daher auch von der jeweils ausgeübten Variante abhängig. Die Verbreitung der Sportart ist schwer zu erfassen, da viele Reiter nicht organisiert sind. Die gravierendsten Auswirkungen des Reitsports auf die Umwelt liegen nicht im Reiten selbst, sondern vielmehr an der Standortwahl von Reitställen und Pferdekoppeln. Den Einfluss, welchen das Reiten selbst auf den Naturraum hat, hängt vor allem mit der Einwirkung der scharfkantigen Hufe auf die Vegetationsdecke und den damit verbundenen Schäden zusammen. Diese Beeinträchtigungen sind aber nur dann erheblich, wenn damit eine Störung von erhaltenswerter Vegetation bzw. schutzwürdiger Lebensräume von Flora und Fauna wie beispielsweise in Trocken- und Feuchtbiotopen oder in Dünenregionen erfolgt. Zum Reiten eignen sich am besten trittfeste und federnde Wege. Zu ökologischen Belastungen kommt es aber vor allem, wenn Reiter die Wege verlassen und in empfindliche Lebensräume vordringen. Da das Reiten eine ausgesprochene Naherholungsaktivität ist, liegt sein räumlicher Schwerpunkt in den Ballungsräumen.

3.6.1. Regeln und Lenkungsmaßnahmen für das Reiten
Zu ökologischen Belastungen kommt es vor allem, wenn Reiter die Wege verlassen und in empfindliche Lebensräume vordringen. Deshalb
• konsequente Einhaltung des Verbots von Querfeldeinritten.
• Planung von Reitwegenetzen mit einer Art Pufferzone zwischen sensiblen Standorten und der Wegeführung.

3.7.Schneesport
Es gibt viele Arten des Schneesports: Zum einen den alpinen Schneesport, d. h. Abfahrt-Skifahren, Snowboarden und Skitouren, zum anderen den nordischen Schneesport – in der Regel Skilanglauf (Skispringen ist flächenmäßig kaum relevant). Dazu kommt noch das Schneeschuhgehen/ -wandern. Da Schneesport nicht nur auf den für den Skilauf erschlossenen Flächen der Gebirgslandschaften durchgeführt wird, sind seine Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen weit umfangreicher als vermutet. Während die baulichen Eingriffe in den Skigebieten, allen voran die Pistenplanierungen und die Versiegelung der Böden zu spürbaren Veränderungen des Wasserhaushalts und damit auch zu Erosion führen können, bringt die Inanspruchnahme der Flächen außerhalb dieser Gebiete durch Freerider, Tourengeher, Schneeschuhwanderer, Langläufer und andere vermeintlich „sanfte“ Wintersportaktivitäten eine teilweise flächige Beunruhigung sensibler Tierlebensräume mit sich. In Baden-Württemberg ist das Auerwild im Schwarzwald besonders betroffen, das in der nahrungsarmen Zeit häufige Störungen nicht überlebt.
Durch den Wintersport kommt es zu Schäden an aufwachsenden Bäumen, die entweder vom Wild verbissen oder beim Befahren beschädigt werden. Die scharfen Kanten der Ski beeinträchtigen die Vegetationsdecke, z. B. zwergstrauchreiche Pisten im Schwarzwald. Die für den Schneesport notwendige Infrastruktur verbraucht enorm viel Wasser, Energie und Landschaft. Das verunstaltete Landschaftsbild macht sich vor allem im Sommer bemerkbar.
Im Zuge des Klimawandels werden viele Anlagen in den Mittelgebirgen unrentabel. Mit massivem Wasser-, Energie- und Technikeinsatz wird trotzdem versucht, zahlendes Publikum anzuziehen. Die aufgegebenen Anlagen bleiben oft als Ruinen zurück.

3.7.1. Beschneiung
Weil für viele touristisch orientierte Gemeinden Wintersport eine große wirtschaftliche Bedeutung hat, werden Pisten und Loipen mit technisch erzeugtem Schnee beschneit. Die künstlich erzeugte Schneesicherheit wird mit mannigfacher Umweltbelastung teuer erkauft. Die Folgen sind eine weitere Technisierung und Verlärmung der Skigebiete sowie ein – auf die relativ kurze Betriebszeit bezogen – hoher Energiebedarf.
Die durchgehende künstliche Schneedecke betrifft zwar nur relativ kleine Flächen. Je nach Höhenlage bleibt sie mehrere Monate bestehen und verändert auch aufgrund ihrer hohen Dichte und der Nährstoffzufuhr die Vegetation und die Zusammensetzung der Bodenlebewesen. Die Auswirkungen sind dabei umso größer, je nährstoffärmer die beschneiten Bereiche sind bzw. waren. .Je nach Wasserreichtum eines Gebietes kann der
Wasserbedarf für den Kunstschnee gerade im Winter, wenn das meiste Wasser im Schnee gebunden ist, zum Problem werden. Um heute die in den meisten Skigebieten üblich gewordene Grundbeschneiung innerhalb weniger Stunden durchführen zu können, werden die Wassermengen im Herbst in dafür gebauten Speicherteichen gesammelt. Die aus gewässerökologischer Sicht sehr kritisch zu betrachtende Wasserentnahme aus Fließgewässern ist für die Erstbeschneiung damit entbehrlich geworden. Es verbleiben jedoch hohe Eingriffswirkungen beim Bau, beim Flächenverbrauch und Veränderungen der Vegetation wie auch des Landschaftsbilds. Die Wasserzufuhr für Nachbeschneiungen auf Berggipfeln und in eher trockenen Gebieten ist als problematisch anzusehen.

3.7.2. Forderungen für den Schneesport
Die möglichen Auswirkungen des Skisports auf die Natur sind oft nicht hinreichend bekannt. So ist Skifahrern vielfach nicht bewusst, dass, wenn sie sich in weitgehend störungsfreien und unerschlossenen (Mittel-)Gebirgsregionen bewegen, diese zugleich sensibler Lebensraum von Wildtieren wie Auerhuhn (in den Alpen auch Birkhuhn und Schneehuhn) sind. Diese Tiere reagieren besonders empfindlich und sind in der nahrungsarmen Winterzeit zwingend auf Ruhe angewiesen. Der Energieaufwand für die Flucht vor Natursportlern kann rasch zum Tod führen.
Auch die dünne Vegetationsdecke im Gebirge kann durch das Skifahren verletzt werden, was oftmals großflächige Erosion zur Folge hat. Schutz- und Schongebiete für Pflanzen und Tiere sollten daher respektiert und entsprechend gemieden werden.
Es muss durchgesetzt werden, dass sich alle Wintersportler, auch die Schneeschuhwanderer an die ausgewiesenen Wege, Pisten und Loipen und an die gekennzeichneten, naturverträglichen Skirouten halten. Zuwiderhandlungen sollten sanktioniert werden.
Auf besonders beeinträchtigende Arten des Skisports wie Variantenfahren (Freeriden) oder Heliskiing sollte von vorne herein verzichtet werden.
In Baden-Württemberg bleibt die Beschneiung von Skipisten ein Versuch, der Klimaerwärmung zu begegnen, weil es keine natürliche Schneesicherheit mehr gibt. Anstatt durch einen ökologisch und ökonomisch unsinnig hohen Ressourceneinsatz gerade noch ausrei¬chende Voraussetzungen für den Wintersport zu schaffen, sollte besser über einen Wandel im Freizeitangebot nachgedacht werden.
Der LNV bzw. die Naturschutzverbände fordern:

    • einen generellen Verzicht auf Beschneiungen,
    • keine weitere Erschließung von neuen Skigebieten sondern deren Rückbau in nicht mehr schneesicheren Lagen. Dies führt in der Konsequenz z. B. zu einer Beschränkung des alpinen Skisports in Baden-Württemberg auf den Hochschwarzwald.
    • die leistungsfähige Anbindung von stark frequentierten Wintersportgebieten an den ÖPNV anstatt Ausbau von Straßen und Bau von Parkplätzen und -häusern,
    • den Verzicht auf Variantenfahren (Freeriden) oder Heliskiing

3.8 Tauchen
Grundsätzlich wird zwischen „Schnorcheln“ und „Tauchen“ unterschieden. Zum Schnorcheln benötigt man nur die sogenannte ABC-Ausrüstung, die aus einer Tauchmaske (die auch die Nase einschließt), einem Schnorchel und Flossen besteht. Während durch den Schnorchel geatmet wird, lässt sich die Unterwasserwelt von der Wasseroberfläche aus beobachten. Wer beim Schnorcheln die Unterwasserwelt erkunden will, muss die Luft anhalten und abtauchen.
Für das Tauchen in größeren Tiefen, benötigt man eine komplette Sporttauchausrüstung. Die ABC-Ausrüstung wird unter anderem durch eine Tarierweste und ein Drucklufttauchgerät (DTG) ergänzt, das den Taucher mit Pressluft versorgt. Als Tauchgewässer kommen neben wenigen Flüssen hauptsächlich stehende Gewässer wie ¬Seen, Baggerseen und Talsperren in Frage. Doch ist die Ausübung des Sports nicht unproblematisch. So sind besonders kleine, natürliche Seen mit durchgehendem Bewuchs sowie nährstoffarme Gewässer sensibel. Bei größeren Seen hängt die ökologische Empfindlichkeit von bestimmten Gewässerzonen, wie Schilfgürtel, Schwimmblattzone, Unterwasser¬wiesen oder vom Gewässergrund ab. Besondere Rücksicht muss vor allem während der Brut- und Laichzeit, aber auch zu bestimmten Tageszeiten, etwa während der Dämmerung genommen werden. Mögliche Auswirkungen des Tauchsports auf den Naturraum können bereits vor dem eigentlichen Tauchgang, beispielsweise bei der Vorbereitung oder beim Ein- und Ausstieg entstehen.
Schon „wildes“ Parken, wie auch der Transport, das Lagern und Ausbreiten von Tauchgeräten kann zur Störung von Tieren, Beschädigung von Pflanzen, Bodenverdichtung und -erosion und einer Belastung des Bodens durch Schadstoffe führen. Der beim Füllen von DTG und beim Ausblasen von Ventilen entstehende Lärm kann Tiere und andere Erholungsuchende erschrecken. Falls keine Stege oder Kiesausschüttungen vorhanden sind, kann es zur Störung von Tieren (vor allem von Vögeln in Schilfgürteln), zur Beschädigung von Pflanzen, Schädigung von Bo¬denorganismen, Wassertrübung und Beeinträchtigung der Photosynthese kommen. Beim Schnorcheln oder Tauchen in der Schwimmblattzone und in Flachwasserbereichen werden durch Sedimentaufwirbelung Amphibien oder Kleinfische aufgestört, Fisch- und Amphibienlaich wird unter Umständen zerstört, außerdem verfangen sich in den Tauchgeräten Wasserpflanzen. Die Unterwasservegetation kann durch heftige Wasserbewegungen oder, weil sie in der Tauchausrüstung hängen bleibt, abgerissen und beschädigt werden, wie z.B. Armleuchteralgen, die besonders schnell abbrechen. Taucht man zu nah am oder setzt auf dem Grund auf, wird das Sediment aufgewirbelt oder es kommt durch den Flossenschlag zu einer Wassertrübung, was zu Sedimentablagerungen auf Pflanzen und somit zu einer Beeinträchtigung der Photosynthese führen kann. Als weitere Folge kann die Eutrophierung des Gewässers einsetzen, weil aus dem Sediment Nährstoffe freigesetzt werden. Das Verfolgen, Berühren und Füttern von Fischen beunruhigt diese und verändert ihre Fressgewohnheiten. Die Störung von Fischen kann, vor allem während der Wintermonate, zu Energieverlust führen. Das Tauchen bei Nacht kann Fische in der Nachtruhe stören.

3.8.1. Berücksichtigung von Naturschutzbelangen beim Tauchsport
Vor dem ersten Tauchgang sollte eine fundierte tauchsportliche Ausbildung stehen, in der vor allem auch das Bewusstsein für ein umweltverträgliches Verhalten geschult wird. Eigens dafür wurden bereits in den 1990er-Jahren vom Verband Deutscher Sporttaucher als einem der ersten Sportverbände „Leitlinien für einen umweltverträglichen Tauchsport“ ausgearbeitet. Diese Leitlinien fließen in die Tauchausbildung ein und halten alle Sporttaucher an, ihren Natursport so auszuüben, dass kein Schaden entsteht und Tiere, Pflanzen, geologische Formationen und archäologische Objekte erhalten bleiben.

Stuttgart, 02.11.2016
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V.

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LNV-Info
Natursport und Naturschutz

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