Naturschutzverbände im Schwarzwald-Baar-Kreis fordern Rücknahme der Zoogenehmigung

Greifvogel- und Eulenpark Triberg entspricht nicht den Rechtsvorgaben und nicht fachlichen Standards

Eine Übertragung der Zoogenehmigung auf eine GmbH lehnen die Verbände ab

Die Naturschutzverbände im Schwarzwald-Baar-Kreis haben das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis und das Regierungspräsidium Freiburg dazu aufgefordert, die Zoogenehmigung für den „Greif- und Eulenparkpark Triberg“ vom 13.3.2017 zurückzunehmen. Diese entspricht weder der aktuellen Rechtslage noch zeitgemäßen fachlichen Standards. Alternativ fordern sie, die notwendigen „hohen Anforderung“ in der Zoogenehmigung zu verankern. Eine Übertragung auf eine GmbH lehnen die im Landkreis aktiven Naturschutzverbände – LNV-Arbeitskreis Schwarzwald-Baar-Kreis, Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW), NABU-Kreisgruppe Schwarzwald-Baar und BUND-Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg – ab.

Der „Greifvogel- und Eulenpark“ bei den Wasserfällen in Triberg hat seit 13.3.2017 eine Zoogenehmigung. Das ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für seinen Betrieb. Die Naturschutzverbände hatten sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Beteiligung im Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren – das sind weitere Voraussetzungen – grundsätzlich und ausführlich begründet gegen die Einrichtung eines solchen Geheges ausgesprochen. Die Verwendung von in Käfigen gehaltenen Wildtieren zu kommerziellen Schauvorführungen entspricht nicht moderner Tierethik und zeitgemäßer Umweltdidaktik.

Auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes beantragten die Verbände bereits im Februar 2017 die Einsichtnahme in die Zoogenehmigung und in das zugrundeliegende Gutachten zur Frage der Volierengrößen. Das Recht auf Einsichtnahme wurde vom Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises im Mai 2017 bestätigt.

Eigentümer, Zooleiter und Gutachter versuchten jedoch, diese Einsichtnahme durch Widersprüche und eine Petition zu verhindern. Erst nachdem diese ausgeräumt bzw. zurückgezogen waren, konnten die beteiligten Verbände (LNV, AGW, NABU Hochschwarzwald, BUND) am 15. Dezember 2017, also rund 9 Monate nach Erteilung derselben, die Zoogenehmigung einsehen.

Es ist im Verlauf des Genehmigungsverfahrens nicht ersichtlich geworden, dass sich die Antragsteller, die Kommunalverwaltung und die genehmigende Behörde um ein ausgeglichenes und die Berücksichtigung der kontroversen Gesichtspunkte bemühtes Verfahren eingesetzt haben. Die Formulierung der Zoogenehmigung und die Wahl des Gutachters bei gleichzeitiger vollständiger Missachtung der ausführlichen und fundierten Empfehlungen der Beauftragten für Tierschutz des Landes Baden-Württembergs zur Haltung und Zurschaustellung von Greifvögeln und Eulen vom 22. Juli 2016 werfen ein fragwürdiges Licht auf das gesamte Genehmigungsverfahren. Der anschließende Versuch der Verweigerung der Einsichtnahme der Naturschutzverbände in die bereits erteilte Zoogenehmigung mit Hilfe einer Petition an den baden-württembergischen Landtag nährt weitere Zweifel an deren Rechtmäßigkeit.

Wie den Naturschutzverbänden bekannt wurde, soll die bislang auf den Privatinvestor laufende Zoogenehmigung künftig auf eine GmbH, mit ihm als Alleingesellschafter übertragen werden (GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung!). Es ist zu befürchten, dass der Investor sich so aus der Verantwortung ziehen will. Ist bei ausbleibenden finanziellen Gewinnen des Parks dann noch eine ordnungsgemäße Haltung der Vögel gewährleistet? Wird der Standort bei Betriebsaufgabe ggf. rückgebaut? Eine Übertragung auf eine GmbH lehnen die Verbände daher ab.

Hintergrundinformationen

• Zur Stellungnahme der Verbände zur erteilten Zoogenehmigung und zum Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die GmbH vom 18.1.2018: https://lnv-bw.de/wp-content/uploads/2018/02/180118_Zoogenehmigung-Uebertragung_Stell-LNV.pdf
• Stellungnahme der Tierschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/zweifel-an-den-genehmigungsvoraussetzungen-bei-greifvogel-schauen-vogelparks-und-auffangstationen/
• TVT-Merkblatt Nr. 122: http://www.tierschutz-tvt.de/index.php?id=50#c308
• Video mit ersten Eindrücken aus dem Park (Urheber nicht bekannt): https://www.youtube.com/watch?v=0-sRxd6iNXE
• Weitere Hintergrundinformationen der Naturschutzverbände zum konkreten Fall: https://lnv-bw.de/wp-content/uploads/2018/02/180215LNV-PM_Triberg-LNV-Hintergrundinfo-Greifvogel-Eulenpark-Triberg.pdf

Download: LNV-PM zum Greifvogel-Eulenpark Triberg