LNV unterstützt Eckpunktepapier der Landesregierung

Volksbegehren Artenschutz

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV), Dachverband von 33 Naturschutzvereinen in Baden-Württemberg, begrüßt die von der Landesregierung am 15.10.2019 vorgelegten „Eckpunkte zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg als Weiterentwicklung des Gesetzentwurfes „Rettet die Bienen“. Das Umweltministerium und das Landwirtschaftsministerium haben das Papier als Alternative zu dem Gesetzesentwurf des Volksbegehrens Artenschutz entworfen. Als erfreuliches Signal wertet der LNV, dass die Träger des Volksbegehrens dieses Eckpunktepapier im Grundsatz anerkennen und die Mobilisierung für das Volksbegehren bis Mitte Dezember aussetzen.

Ein Durchfechten des Volksbegehrens würde das Verhältnis von Landwirtschaft und Naturschutz längerfristig belasten, fürchtet der LNV. Dabei sind beide Partner doch aufeinander angewiesen. Die vorgelegten Eckpunkte der Landesregierung entsprechen weitgehend den Inhalten, die sich der LNV als Alternative zum Volksbegehren gewünscht hatte. „Die Anliegen des Volksbegehren sind absolut berechtigt“, betont Gerhard Bronner, LNV-Vorsitzender. „Mit der konkreten Umsetzung in einen Gesetzestext hatten wir jedoch Schwierigkeiten“. Deshalb hatte sich der LNV nicht am Volksbegehren beteiligt.

Der LNV verweist noch auf einen weiteren Vorteil der jetzt gefundenen Regelung: Da ein auf das Eckpunktepapier aufbauender Gesetzentwurf von der Regierung in den Landtag eingebracht wird, ist er, anders als das Volksbegehren, nicht an ein Kopplungsverbot gebunden. Er kann deshalb völlig verschiedenartige Maßnahmen bündeln, die dem Schutz der Biodiversität dienen. Dadurch ist es möglich, auch Forderungen wie ein Verbot von Schottergärten, die Regelung vogelschlagsicherer Verglasungen und eine Reduktion der Lichtverschmutzung aufzugreifen.

Entscheidend sei nun, dass die 11 Punkte des Eckpunktepapieres bei der Umsetzung in einen konkreten Gesetzesentwurf nicht verwässert werden, stellt Bronner klar. Spannende Fragen sind z. B., wie hohe Standards des integrierten Pflanzenschutzes verbindlich gemacht werden sollen, bis wann die Biotopvernetzungsplanungen vorliegen müssen und ob das Land die nötigen Mittel bereitstellt, um alle Eckpunkte in die Realität umzusetzen. Der LNV bietet hier seine Mitarbeit an.

Hintergrundinformationen
Eckpunktepapier und UM-PM 244/2019 https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/umweltminister-franz-untersteller-und-landwirtschaftsminister-peter-hauk-legen-eckpunktepapier-zum-v/

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