LNV schreibt Rechtsaufsicht an

Über ein Drittel der Kommunen hat auch in diesem Jahr seine Energieverbräuche nicht gemeldet

Der Landesnaturschutzverband (LNV), Dachverband von 37 Naturschutzvereinen in Baden-Württemberg, kritisiert, dass auch vier Jahre nach Einführung einer Dokumentationspflicht im Klimaschutzgesetz weit über ein Drittel der Kommunen (482) ihrer Pflicht nicht nachkommt, ihre Energieverbräuche zu melden.

Der LNV hat in den letzten Jahren geprüft, inwiefern die Dokumentationspflicht der Kommunen fristgerecht oder überhaupt erfolgt. Die Ergebnisse hat der LNV in einer Interaktiven Karte dokumentiert.

§ 18 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) verpflichtet die Kommunen, die Energieverbräuche in kommunalen Einrichtungen bis zum 30. Juni jeden Jahres auf einer Plattform des Landes zu publizieren. Ziel dieser Pflicht ist es, dass sich Gemeinden mit ihrem Energieverbrauch beschäftigen und so Einsparpotenziale entdecken. Erfahrungsgemäß sparen Kommunen mit funktionierendem Energiemanagement ein Viertel bis ein Drittel ihres Energieverbrauchs und damit auch der Treibhausgasemissionen ein. Spitzenreiter wie Stuttgart kommen sogar auf die Hälfte ihres bisherigen Energieverbrauchs.

„Scheinbar interessiert sich ein erheblicher Teil der Kommunen nicht für ihre Energieverbräuche und Einsparpotenziale, trotz der hohen Energiepreise.“, so Gerhard Bronner, Vorsitzender des LNV. „Darunter sind mit Karlsruhe, Reutlingen, Leonberg, Heidenheim, Aalen, Offenburg und Schwäbisch Gmünd auch große Kommunen, von denen man anderes erwartet hätte.“ 89 der Kommunen haben sich noch nicht einmal auf der Plattform registriert. Darunter ist auch die sonst bei Energiefragen sehr fortschrittliche Gemeinde Schönau im Schwarzwald.

Von den ebenfalls dokumentationspflichtigen Landkreisen sind alle ihrer Pflicht nachgekommen.

Der Verzicht auf eine Meldung des Energieverbrauchs blieb für die Kommunen bisher ohne Sanktionen. „Jeder Betrieb und jeder Steuerzahler, der seine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibt, riskiert einen Mahnbrief des Finanzamtes. Ist Energie und Klimaschutz ein so nachrangiges Thema, dass Versäumnisse hier hingenommen werden?“ fragt sich der Landesnaturschutzverband. Er hat die zuständige Kommunalaufsicht im Innenministerium angeschrieben, die gesetzlich zur Kontrolle dieser Meldungen verpflichtet ist.

Die Pressemitteilung als PDf zum download.

Hintergrundinformationen
Informationen zur Dokumentationspflicht der Kommunen:
KEA-Beitrag Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz

LNV-Karte mit der Darstellung des Status der Gemeinden:
Klimaschutzkarte

Ansprechpartner
• Dr. Gerhard Bronner, LNV-Vorsitzender
mobil 0162 – 9288 073, Tel. 0771 – 2588, gerhard.bronner@lnv-bw.de
• Bruno Lorinser, LNV-Energiereferent
mobil 0172 8740 168, bruno.lorinser@t-online.de