LNV-Info 2/2020
In der Vergangenheit kam es mehrfach vor, dass langjähriges Grünland zu Acker umgebrochen wurde, obwohl ein Grünlandumbruchverbot bestand, ohne dass dies rechtliche Folgen hatte. Das LNV-Info erläutert die Rechtsgrundlagen vor dem 1.1.2015, als allein der Status der Flächen entscheidend war, und danach, als die 5-Jahres Regel hinzukam.
LNV-Info 1-2020: Grünland, Umbruchverbot und Ackerstatus in Baden-Württemberg