Meldepflicht der Energieverbräuche durch die Kommunen

LNV/ Info 4/2024

Meldepflicht der Energieverbräuche durch die Kommunen in Baden-Württemberg
Befolgung bessert sich

Der LNV prüft seit drei Jahren, ob die Kommunen ihren Verpflichtungen aus dem Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz (KSG BW) nachkommen. Zwischenzeitlich hat die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) eine interaktive Karte Energiemanagement-Meldestand zusammengestellt, auf der für jede Kommune abgerufen werden kann, ob sie die Daten zum Energieverbrauch geliefert hat oder nicht.

Einleitung
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV), Dachverband von 36 Naturschutzvereinen in Baden-Württemberg, prüft seit drei Jahren, ob die Kommunen ihren Verpflichtungen aus dem Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz (KSG BW) nachkommen. Dieses verpflichtet in § 18 die Kommunen, die Energieverbräuche in kommunalen Einrichtungen bis zum 30. Juni einen jeden Jahres auf einer Plattform einzutragen. Ziel ist, dass sich Städte und Gemeinden mit ihrem Energieverbrauch beschäftigen und dessen Kosten und Emissionen stärker in den kommunalen Fokus rücken. Das hilft auch, Einsparpotenziale aufzudecken. Im Vergleich zu den Vorjahren sind 2024 deutlich mehr Kommunen fristgerecht ihrer Meldepflicht nachgekommen.

Interaktive Karte
Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) hat zwischenzeitlich eine interaktive Karte energiemanagement-meldestand zusammengestellt, auf der für jede Kommune abgerufen werden kann, ob sie die Daten zum Energieverbrauch geliefert hat oder nicht. Im Jahr 2023 hatte mehr als die Hälfte der Kommunen ihre Daten publiziert (2022 erst 21 %).

Kommunen sparen mit funktionierendem Energiemanagement auch Geld
„Wer nicht weiß, wieviel Energie er verbraucht, kann auch nicht effizient damit umgehen“, so LNV-Vorsitzender Dr. Gerhard Bronner. Erfahrungsgemäß sparen Kommunen mit funktionierendem Energiemanagement und den daraus abgeleiteten Maßnahmen ein Viertel bis ein Drittel ihres Energieverbrauchs und dessen Kosten ein. Und damit auch Treibhausgasemissionen. Spitzenreiter wie Stuttgart kommen schon auch mal auf die Hälfte der bisherigen Werte.

Versäumnisse beim Energiesparen und beim Klimaschutz nicht hinnehmen!
In dieser Situation begrüßt der LNV, dass die KEA mit ihrer interaktiven Karte zumindest Transparenz schafft. „Noch wirksamer dürfte sein, dass nur noch solche Kommunen Fördergelder aus dem Programm „Klimaschutz plus“ erhalten, die ihrer Dokumentationspflicht nachgekommen sind.“, so Umweltschützer Bronner. Der LNV hofft, dass die Landesfläche in naher Zukunft komplett grün („Meldung erfolgt“) erscheint.

Nach Klimaschutzgesetz muss Energieverbrauch dokumentiert werden
Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verpflichtet nach § 18 die Stadt- und Landkreise sowie die Städte und Gemeinden, ihre Energieverbrauchsdaten auf einer Internetplattform zu dokumentieren. Damit sollen sie motiviert werden, sich mit ihren Energieverbräuchen zu beschäftigen, Energiemanagement zu betreiben und so Einsparpotenziale zu erkennen. Vor Einführung des Klimaschutzgesetzes hat dies nur eine Minderheit der Gemeinden getan.

Bei Gemeinde nachfragen
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann für ihre bzw. seine Gemeinde auf der Karte prüfen, ob sie ihren Energieverbrauch gemeldet hat. Wenn nicht, empfiehlt es sich, nachzufragen, ob die Gemeinde weiß, wieviel Energie sie verbraucht.

Stuttgart 10.12.2024

Dieses LNV-Info ersetzt LNV-Info 05/2022.

P.S. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge ist die LNV-Geschäftsstelle stets dankbar.