LNV begrüßt Änderungen für Bürgerbegehren und -entscheide

LNV-Stellungnahme zur geplanten Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften

an das Innenministerium Baden-Württemberg

Der LNV begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften. Dies betrifft vor allem:

• mehr Transparenz von Beratungsunterlagen und Beschlüssen des Gemeinderats, des Kreistags, der Ausschüsse usw. durch Veröffentlichung im Internet bzw. Auslage bei den öffentlichen Sitzungen. (Art. 1 Nr. 14; Art.2 Nr. 10; Art.4 Nr. 3) Das Recht der Mitglieder des Gemeinderats bzw. des Kreistags, Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen bekannt zu geben, ermöglicht es auch bei uns Naturschutzverbänden, sachkundigen Rat ein zu holen.
• die Quorensenkung für Bürgerentscheide und Bürgerbegehren.
• die Verlängerung der Fristen für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats.
• die Stärkung der Rechte der Fraktionen und die Minderheitenrechte in Gemeinde- und Kreistagen.

LNV-Stellungnahme zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften