Landesnaturschutzverband begrüßt neue Ökodesign-Richtlinie der EU

Vorgaben zu Elektrogeräten sind ein Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft

Reparieren statt Wegwerfen – dieses Prinzip hat sich die EU-Kommission zu eigen gemacht. In der neuen Ökodesign-Richtlinie verpflichtet sie die Hersteller von Elektrogeräten, Ersatzteile mindestens 7 Jahre lang vorzuhalten und die Geräte so zu konstruieren, dass sie auch mit normalem Werkzeug repariert werden können. Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) begrüßt diese Regelung ausdrücklich.

„Die Ökodesign-Richtlinie setzt ein Zeichen gegen die sogenannte geplante Obsoleszenz“, erläutert LNV-Chef Gerhard Bronner. Unter „geplanter Obsoleszenz“ versteht man die absichtliche Konstruktion von Waren auf eine Weise, dass sie weniger haltbar sind und deshalb bald ersetzt werden müssen. Im Idealfall könne die neue Richtlinie dazu führen, dass sich das Reparieren von Elektrogeräten nicht nur für Hobbybastler, sondern auch für professionelle Handwerker wieder rentiere und damit die die Berge von Elektroschrott wirksam reduziert werden, hofft Bronner.
Geräte reparaturfreundlich zu konstruieren ist ein wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit der Wirtschaft, betont der LNV.

Weiterführende Links

https://utopia.de/oekodesign-richtlinie-haushaltsgeraete-einfacher-reparieren-159094/
https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2019-abfall/bessere-reparaturbedingungen-ab-2021/
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/oekodesign/oekodesign-richtlinie#textpart-1Weiter

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