Gebietsheimisches Saatgut

Erfolgreicher Abschluss des durch die SNF geförderten LNV-Projektes

Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass Begrünungen, beispielsweise von Straßenböschungen, außerhalb von Siedlungen nur mit einheimischen Pflanzen erfolgen dürfen, genauer: Ab dem 2. März 2020 ist nur noch das Ausbringen von Gehölzen und Saatgut innerhalb ihrer Vorkommensgebiete erlaubt. Was genau das vor allem für Planungen und Gartenbaubetriebe bedeutet, erläutert der neue Leitfaden, der im Rahmen eines mehrjährigen Projektes zu autochthonem Saatgut entstand. Das Projekt ist möglich geworden durch eine Förderung der Stiftung Naturschutzfonds und deren Erträge aus der Glücksspirale.

Weitere Informationen

Gebietsheimisches-Saatgut Leitfaden

Zum Artikel der Deutschen-Baumschule Ausgabe 12/2020

Zum Artikel der „Naturschutz und Landschaftsplanung“ Ausgabe 12/20

Zum Artikel Gebietsheimische-Gehoelze der „Naturschutz ud Landschaftsplanung“
Die Artikel aus der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ finden Sie auch unter www.nul-online.de