LNV-Info 4/2007
Verkehrsaspekte in Stellungnahmen
Ungeachtet der Defizite öffentlicher Kassen geht die Planung zum Bau neuer Straßen munter weiter. Dabei halten die von den Planern angegebenen Gründe für den Bau neuer Straßen einer Überprüfung meist nicht stand. Sie stehen in deutlichem Widerspruch zu verkehrswissenschaftlichen Erkenntnissen und demographischen Fakten.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen kritisiert das falsche Bewertungsverfah-ren der Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans und stellt in seinem Sondergutachten „Umwelt und Straßenverkehr“ (Juni 2005, S.95) fest:
„Eine Überschätzung der Nutzeffekte der Infrastrukturprojekte ist die zwangsläufige Folge dieser Verfahrensweise.“
Das Umweltbundesamt schreibt in seiner Veröffentlichung „Determinanten zur Ver-kehrsentstehung“ (Dezember 2005, S. 5):
„Die derzeit verwendeten Bewertungsverfahren zur Beurteilung von Infrastrukturmaßnahmen berücksichtigen jedoch weder die induzierten Verkehre noch die Wirkungen des Verkehrsinfrastrukturausbaus auf die regionale Entwicklung in angemessener und systematischer Weise. Die Verbesserung des Prüfverfahrens für die Bundesverkehrswegeplanung würde dazu beitragen, einen fehlgeleiteten Verkehrsinfrastrukturausbau zu vermeiden.“
Beide zitierte Veröffentlichungen stellen somit fest, dass die bisherigen Bewertungsverfahren falsch sind und erheben die Forderung nach einer (richtigen!) Neubewertung aller Straßenbaumaßnahmen, die sich nicht an Wunschdenken, sondern an den Fakten orientiert. Und beide Veröffentlichungen bestätigen, was die Umweltverbände schon seit vielen Jahren sagen, was aber von „offizieller“ Seite immer bestritten wurde: Straßenbau erzeugt Verkehr! Manche Fachleute gehen sogar davon aus, dass der Verkehrszuwachs der letzten Jahrzehnte zu einem sehr großen Teil vom Straßenbau verursacht wurde.
Der Bau neuer Straßen ist in unserem sehr gut mit Straßeninfrastruktur versorgten Bundesland nicht nur unsinnig und Natur zerstörend, er ist auch wirtschaftlich schädlich. Wir als Gesellschaft laufen Gefahr, unseren Kindern ein Straßennetz zu hinterlassen, das diese weder brauchen noch unterhalten können.
Stellungnahmen der Naturschutzvereine
Naturschutzvereine sollten in ihren Stellungnahmen immer auf diese Sachverhalte hinweisen und die Notwendigkeit der Straßenbaumaßnahme auch aus verkehrlicher Sicht grundsätzlich verneinen. Durch den Verzicht auf eine Straßenbaumaßnahme lässt sich die Natur am besten schützen!
Weitere unverzichtbare Leitlinie für Stellungnahmen ist die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 19 Abs. 1 und 2). Danach sind
– vermeidbare Eingriffe in die Natur und Landschaft zu unterlassen;
– unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).
Hinweise zu diesen Aspekten
1. Zur Vermeidbarkeit der Eingriffe
1.1. Entlastung der Anwohner
1.2. Kapazitätsengpässe im bestehenden Straßennetz
1.3. Zeit- und Kraftstoffersparnis
1.4. Erhöhung der Sicherheit
2. Minimierung von Eingriffen
2.1. Ausbau statt Neubau
2.2. Reduzierung des Ausbaustandards
3. Zum Ausgleich von Eingriffen
Das vollständige LNV-Info zum Herunterladen:
Sachverständigen-Gutachten für Umweltfragen:
Umwelt und Straßenverkehr