Bundesregierung steht Wohnungsbau im Weg

Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg kritisiert Blockade einer Gesetzesänderung zur erleichterten Mobilisierung von Baulücken als heuchlerisch

Angesichts der bundesweiten Demonstrationen gegen die Wohnungsnot in Ballungsräumen weist der Landesnaturschutzverband BW (LNV) auf Versäumnisse der Bundesregierung hin. Die Bundesregierung blockiere eine Änderung des Bundesbaugesetzes, die es Kommunen ermöglichen würde, brachliegende Baugrundstücke für den Wohnungsbau nutzbar zu machen. „Die Berliner Koalition wertet die Eigentumsrechte Einzelner höher als die Schaffung dringend benötigten Wohnraums für viele – das ist unsozial“, kritisiert der Vorsitzende des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg (LNV) Gerhard Bronner. „Stattdessen schleift sie Umweltstandards, um Neubaugebiete zu erleichtern. Das ist rechtlich fragwürdig und umweltpolitisch fatal.“
Die Politik steckt in einem Dilemma: Auf der einen Seite will sie dringend bezahlbaren Wohnraum in den Ballungsgebieten schaffen. Auf der anderen Seite hat sie sich das Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch einzudämmen. Zielkonflikte sind vorprogrammiert.

Innenentwicklungsmaßnahme (IEM) endlich einführen
Ein Weg, um das Dilemma zumindest abzumildern, wäre nach Ansicht des LNV, im Bundesbaugesetz die seit langem diskutierte Innenentwicklungsmaßnahme (IEM) einzuführen. „Es gibt riesige Potentiale für neue Bebauung im Siedlungsbereich, die nicht genutzt werden können, weil sich einzelne Eigentümer sperren“, berichtet Bronner. „Umfragen unter den Kommunen belegen regelmäßig, dass dies das größte Hemmnis für den Wohnungsbau ist. Viele Eigentümer lassen ihre Flächen aus Spekulationsgründen oder Desinteresse brachliegen oder können sich in Erbengemeinschaften nicht einigen. Und gleichzeitig suchen Kommunen händeringend nach bebaubaren Flächen.“
Unter Stadtplanungsexperten ist unstrittig, dass die Kommunen hier größere Eingriffsmöglichkeiten auch in private Belange brauchen. Genau darauf zielt die IEM ab. Dem entgegen steht allerdings der Berliner Koalitionsvertrag. Dieser schreibt fest, dass eine „weitere Verschärfungen der Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen in Eigentumsrechte durch Gestaltung auf Bundesebene nicht verfolgt“ werde.
Für den LNV zeigt das, wie wenig die Berliner Koalition das Problem des Flächenverbrauchs erkannt hat und dass sie den § 1a Baugesetzbuch missachtet, der den Vorrang der Innenentwicklung vorschreibt. „Es ist heuchlerisch, als Nachhaltigkeitsziel die Reduktion des Flächenverbrauchs auszugeben, und dann die zur Verfügung stehenden Instrumente zu blockieren. Dabei schreibt schon die Verfassung vor, dass Eigentum immer auch der Sozialpflichtigkeit unterliegt. In welchem Bereich wäre das einsichtiger als im Wohnungsbau?“

Position der Umweltverbände zum „Bündnis für Wohnungsbau“

Hintergrundinformationen:

Koalitionsvertrag der Bundesregierung

Abschlussbericht Planspiel Innenentwicklungsmaßnahme