Die Entbürokratisierungsbemühungen der Landesregierung haben im August zu einer Anhörung eines sogenannten Regelungsbereinigungsgesetzes geführt. Mit diesem Artikelgesetz sollen in diversen Gesetzen Änderungen vorgenommen werden. So sollen im Wassergesetz die Berichtspflichten zum Wasserentnahmeentgelt, im Naturschutzgesetz der Bericht zur Lage der Natur fallen, wogegen sich der LNV in seiner Stellungnahme ausspricht (Art. 3, § 114 WG BW und Art 6: § 8 NatSchG).
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