Die Entbürokratisierungsbemühungen der Landesregierung haben im August zu einer Anhörung eines sogenannten Regelungsbereinigungsgesetzes geführt. Mit diesem Artikelgesetz sollen in diversen Gesetzen Änderungen vorgenommen werden. So sollen im Wassergesetz die Berichtspflichten zum Wasserentnahmeentgelt, im Naturschutzgesetz der Bericht zur Lage der Natur fallen, wogegen sich der LNV in seiner Stellungnahme ausspricht (Art. 3, § 114 WG BW und Art 6: § 8 NatSchG).
Vollständige Stellungnahme zum Herunterladen (pdf)

Für ein zweijähriges Jugendprojekt im Bereich Naturschutz suchen wir ab dem 1. September 2026 für verschiedene Landkreise in Baden-Württemberg jeweils eine engagierte Honorarkraft als Gruppenleitung. 





