LNV lehnt Biber-Verordnung in vorgelegter Form ab
Der LNV lehnt die Biber-Verordnung in der vorgelegten Form ab. Die Landesregierung möchte eine solche erlassen, um schadensvermeidende Maßnahmen in Biberlebensräumen zu erleichtern. Der Biber ist streng geschützt und darf daher nicht ohne weiteres vergrämt oder gar getötet werden. Wegen des hohen Verwaltungsaufwandes bei den bisherigen Ausnahmegenehmigungen soll dies nun einfacher werden.
Das trägt der Landesnaturschutzverband, Dachverband von 37 Naturschutzvereinen, grundsätzlich mit. Allerdings kritisiert er in seiner Stellungnahme, dass nach dem Entwurf zu weitgehende Maßnahmen möglich werden. Er befürchtet einen regulatorischen Dammbruch (nicht nur von Biberdämmen) und damit ein Vorgehen wie in Bayern: Dort werden jährlich über 2000 Biber erlegt, ohne dass sich die Biberschäden dadurch verringert hätten.
„Der Abschuss eines Bibers muss“, so LNV-Chef Gerhard Bronner, „die „ultima ratio“ bleiben, wenn alle anderen Maßnahmen des Bibermanagements versagt haben“. Dazu gehören etwa Dammdrainagen, Schutzdrähte an Bäumen, auch einmal die wiederholte Beseitigung eines Biberdammes. Die Entscheidung über die Genehmigung eines Biberabschusses muss aus LNV-Sicht bei der Naturschutzbehörde bleiben, dürfe aber gerne unbürokratischer als bisher ablaufen.
Zur Konfliktminderung könnte es auch beitragen, wenn wegen Biberaktivitäten nicht mehr nutzbare Flächen, die aber eine hohe Bedeutung für Artenvielfalt, Klimaanpassung und Klimaschutz hätten, Ökopunkte erhielten. So hätten die Eigentümer zumindest einen finanziellen Ausgleich für die Flächenverluste.
Sollte die Verordnung unverändert kommen, sieht der LNV eine Demotivation der ehrenamtlichen Biberberater*innen, von denen einige wohl das Handtuch werfen würden. „Das sind die Leute, die es bisher in 94 % der Fälle geschafft haben, dass Biberkonflikte ohne Flinte gelöst wurden“, so Naturschützer Bronner.
LNV-PM zum Download: LNV gegen BiberVO wie vorgelegt







