LNV-Info 9/2007
Dieses Info steht nur aus archivarischen Gründen im Netz, die Position ist inzwischen überholt.
Anstatt Geld in alte Technologie zu stecken, sollten besser auf Suffizienz geachtet werden und die regenerativen Energien ausgebaut werden.
Die neuen Positionen zur Energieversorgung vom 3.2.2021: Massive Defizite bei Effizienz und Suffizienz
Werden Großkraftwerke auf Basis fossiler Rohstoffe neu geplant oder modernisiert, so sollten Behörden und Naturschutzverbände darauf achten, dass diese Kraftwerke gewisse Mindeststandards einhalten. Dieses LNV-Info will auf die wichtigsten Standards hinweisen.
1.) Neue oder ertüchtigte/modernisierte Großkraftwerke sind generell in Kraft- Wärme-Kopplung (KWK) zu errichten.
Der Gesamtjahresnutzungsgrad von Großkraftwerken (Strom + Nutzwärme zu eingesetztem Brennstoff) sollte mindestens bei 60% liegen. Nur dies gewährleistet, dass die Wärme einen substantiellen Anteil an der Energieausnutzung hat.
Großkraftwerke (> 800 MW) werden diese Anforderungen kaum einhalten können, da so viel Wärme an einem Ort nur bei relativ großem Fernwärmenetzen gebraucht wird. Diese Forderung macht daher die Notwendigkeit zur weiteren Dezentralisierung bzw. Verkleinerung von Kraftwerken deutlich. Behörden und Naturschutzverbände sollten daher auf die Realisierung mehrerer kleiner dezentraler Kraftwerke statt eines großen hinwirken.
Aus den Antragsunterlagen sollte dementsprechend die Größe des Kraftwerks (elektrische Leistung und Wärmeleistung) hervorgehen und die eingesetzte Brennstoffmenge für diese Leistung. Bei einer Modernisierung eines Großkraftwerks sind außerdem Daten zur Ausweitung der Wärmenutzung im Vergleich zum bisherigen Betrieb wünschenswert. Auf diese Notwendigkeiten kann bereits im Scoping als Besprechungstermin zur Festlegung des Untersuchungsumfangs für die Umweltverträglichkeitsprüfung hingewiesen werden.
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