Kann Bayern alles – außer Baustoffrecycling?

LNV übt scharfe Kritik an Minister Seehofer / Brief an Markus Söder

Der Landesnaturschutzverband (LNV) kritisiert scharf, dass das Bundesinnenministerium die sogenannte „Mantelverordnung“ blockiert. Sie soll Recycling und Entsorgung von Baustoffen vereinheitlichen und Anreize für die Kreislaufwirtschaft geben. Nach 15 Jahren Diskussion sperrt sich nun Minister Horst Seehofer gegen den ausgearbeiteten Kompromiss. Warum? Weil sich Bayern als einziges Bundesland nicht in der Lage sieht, einen zeitgemäßen Umgang mit Bauschutt zu organisieren und ihn weiterhin einfach in stillgelegte Gruben abkippen möchte.

Bauschutt ist mit 230 Millionen Tonnen im Jahr der größte Abfallstrom. Der überwiegende Teil davon ließe sich recyceln, so dass weniger frisches Gestein abgebaut werden müsste. Baden-Württemberg ist führend in der Etablierung des Recyclings. „Es ist absolut unverständlich, dass Bayern dazu nicht in der Lage sein soll“, sagt der LNV-Vorsitzende Gerhard Bronner.

Verschiebung auf den St. Nimmerleinstag?
Der LNV hat daher einen Brief an Ministerpräsident Markus Söder geschrieben und ihn aufgefordert, die Blockadehaltung Bayerns aufzugeben und auf seinen Parteifreund an der Spitze des Innenministeriums einzuwirken. „Die durchaus noch vorhandenen Schwächen der neuen Verordnung zu evaluieren und auszubügeln, ist auch nach der Verabschiedung problemlos möglich“, sagt Bronner. „Wenn sie jetzt nicht endlich an den Start geht, ist die Gefahr groß, dass sie auf den St. Nimmerleinstag verschoben wird.“

LNV kritisiert irreführende Aussagen des Baustoffverbandes
Als grobe Irreführung bezeichnet der LNV die Aussagen des Bayerischen Industrieverbandes Baustoffe, Steine und Erden, wonach die Mantelverordnung dazu führe, dass mehr Bauschutt auf Deponien landet. „Wenn 15 Bundesländer das Recycling organisiert bekommen, sollte das auch in Bayern möglich sein“, meint LNV-Chef Bronner. „Es kann ja wohl nicht sein, dass in Bayern auch bestens für Recycling geeignetes oder aber schadstoffbelastetes Material weiterhin in die nächste Sandgrube gekippt wird.“

Die Länderöffnungsklausel, die Bayern fordert, sieht die Mantelverordnung übrigens bereits vor. Sie geht den Bayern allerdings nicht weit genug.

CSU-Politiker mit zwiespältigem Einfluss in Bundespolitik
Der LNV würde sich freuen, wenn die CSU künftig konstruktiv Einfluss auf die Bundes-Umweltpolitik nehmen würde. Er hatte bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass die bayrische Partei sich als Bremser im Umweltschutz profiliert hatte. Auf das Konto der CSU gehen laut LNV das Scheitern des Umweltgesetzbuches, der „Flächenfraßparagraph“ 13b im Baugesetzbuch und für das magere Klimaschutzpäckchen, das im letzten Jahr beschlossen wurde.

Hintergrundinformationen

Worum geht es in der Mantelverordnung?
Die Mantelverordnung umfasst die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert.

Mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung sollen erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe festgelegt werden. Mineralische Ersatzbaustoffe im Anwendungsbereich der Verordnung sind u. a. Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Die Herstellung erfolgt dabei durch Anlagen, in denen die mineralischen Stoffe behandelt, insbesondere sortiert, getrennt, zerkleinert, gesiebt, gereinigt oder abgekühlt werden. Einbauseitig sind technische Bauwerke vor allem im Tiefbau, wie Straßen, Schienenverkehrswege, befestigte Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwälle betroffen. Die Verordnung gibt zum einen für die jeweiligen Ersatzbaustoffe bzw. deren einzelne Klassen Grenzwerte in Bezug auf bestimmte Schadstoffe vor, deren Einhaltung durch den Hersteller im Rahmen einer Güteüberwachung zu gewährleisten ist. Zum anderen sieht sie an diese Grenzwerte angepasste Einbauweisen vor, die vom Verwender beim Einbau in das technische Bauwerk entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu beachten sind. Damit sollen der Eintrag von Schadstoffen durch Sickerwasser in den Boden und das Grundwasser begrenzt und Verunreinigungen ausgeschlossen werden.

Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung soll die seit dem Jahre 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst werden. Darüber hinaus wird ihr Regelungsbereich auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Damit werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt. Zudem wird die Verordnung um Aspekte des physikalischen Bodenschutzes, die bodenkundliche Baubegleitung sowie die Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wind erweitert. Die Methoden zur Bestimmung von Schadstoffgehalten wurden aktualisiert.

https://www.bmu.de
https://www.euwid-recycling.de
https://www.handelsblatt.com
https://www.bayika.de

Pressemitteilung zum Download: LNV-PM: Kann Bayern alles – außer Baustoffrecycling?