NABU und LNV fordern landesweites Gebot von Grünflächen statt Steinwüsten
Anlässlich des Tages des Gartens am Montag (10.06.) rufen NABU und LNV die Städte und Gemeinden dazu auf, mehr für den Erhalt der Artenvielfalt im Siedlungsgrün zu tun. „Trotz der breiten gesellschaftlichen Diskussionen um den Klimawandel und den Rückgang der Insekten fehlt in vielen Kommunen noch der Handlungswille, ganz konkret gegen die Verschotterung der Vorgärten vorzugehen.
Wir erwarten von den Städten und Gemeinden die Beachtung und Durchsetzung der Landesbauordnung (LBO), nach der Schottergärten nicht zulässig sind“, sagen die beiden Landeschefs von NABU und LNV, Johannes Enssle und Dr. Gerhard Bronner.
Grünflächengebot der Landesbauordnung durchsetzen
NABU und LNV fordern die Gemeinden im Land auf, § 9 Abs.1 der Landesbauordnung (LBO) konsequent bei allen Bauvorhaben anzuwenden und in die Bebauungspläne zu integrieren. Darin heißt es: „Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. […]“. Tausende Schottergärten in Baden-Württemberg widersprechen somit geltendem Recht. „Die Gemeinden sollten zügig per Satzungen für Klarheit sorgen, damit Landesrecht umgesetzt wird“, so Bronner und Enssle. Über das Insekten- und Vogelsterben nur zu klagen, helfe keiner einzigen Wildbiene auf der Suche nach Nektar und keiner Amsel, die nach einem Wurm sucht.
Begrünte Gärten wirken gegen Artensterben und puffern Hitzewellen ab
Nach dem Motto „Global denken, lokal handeln“, appellieren NABU und LNV aber nicht nur an die Kommunen, sondern an alle Garten- und Vorgartenbesitzer, Architekten und Stadtplaner: „Schottergärten sind Artenkiller, weil sie Lebensräume zerstören. Jede und jeder im Land kann direkt oder indirekt dem erschreckend rasanten Artenschwund entgegenwirken, indem er mehr Natur in seinem Garten zulässt und auf Steinwüsten verzichtet“, sagt NABU-Landeschef Enssle. LNV-Vorsitzender Bronner ergänzt: „Sterile Schottergärten speichern wie der Straßenasphalt die Sonnenwärme und tragen so völlig unnötig zur Überhitzung im Siedlungsbereich bei. Sonnenenergie speichern sollten lieber Solaranlagen, das ist gut fürs Klima.“
Weniger Arbeit? Von wegen!
Auch in Puncto Pflegeaufwand schneiden die Steinwüsten nur auf den ersten Blick gut ab:
Wer seinen Garten ausbaggert und mit Steinen füllt, erhofft sich danach weniger Arbeit, da Rasenmähen, Gießen und Unkrautjäten wegfallen. Doch auch im Schottergarten gibt es immer etwas zu tun. Blätter fallen auf die steinernen Flächen und müssen abgesammelt werden, sonst siedeln sich dort Gräser und Pflanzen an. Wer das nicht regelmäßig tut, muss am Ende den Schotter auswechseln oder gar mit der Giftspritze ran. Das könne keine Lösung sein. „Wer sein Fitnessstudio durch einen naturnahen Garten und Gartenarbeit an der frischen Luft ersetzt, spart Geld und leistet einen Beitrag zum Artenschutz“, schlagen die Landesvorsitzenden vor.
Das können Gemeinden für die Artenvielfalt tun:
1. In neue Bebauungspläne eine Formulierung in Anlehnung an §9 Abs. 1 LBO integrieren. So hat die Stadt Heilbronn in den Bebauungsplänen für zwei Neubaugebiete festgeschrieben: „Lose Stein-/Materialschüttungen sind nicht zulässig.“
2. In örtlichen Bauvorschriften und Bebauungsplänen ein Verbot von Schottergärten festschreiben, das auch ein Umwandlungsverbot bestehender Grünflächen beinhaltet.
3. Die fachgemäße Umsetzung des §9 Abs. 1 LBO überprüfen und dokumentieren.
4. Jedem neuen Bebauungsplan einen Grünordnungsplan beifügen.
5. Die fachgemäße Umsetzung des Grünordnungsplans überprüfen und durchsetzen.
6. Architekten, Bauherren und Planer über die Bedeutung naturnaher Grünflächen für die Artenvielfalt informieren und sie verpflichten, über den §9 Abs.1 LBO zu informieren und auf seine Verbindlichkeit hinzuweisen.
7. „Jede Fläche zählt“ – Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung Ihrer Grünfläche für die Biodiversität im Siedlungsbereich informieren und Möglichkeiten zum Schutz von Insekten beim Gärtnern aufzeigen.