LNV: Problem der Wasserqualität an der Jagst noch ungelöst

Zumeldung
zur Pressemitteilung Nr. 164/2017 des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 16.08.2017 – 2. Jahrestag des verheerenden Mühlenbrands an der Jagst

Auch der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) ist sehr erfreut über die große Anzahl von Gestaltungsmaßnahmen, die in relativ kurzer Zeit an der Jagst gelungen sind. Dies kann als Vorbild für andere Flüsse im Land dienen, die ähnliche Strukturdefizite aufweisen. Diese Maßnahmen lösen jedoch nicht das Problem der Wasserqualität in der Jagst. Denn über die zufließenden Bäche gelangen jedes Jahr schubweise Nähr- und Schadstoffe in die Jagst, die zum großen Teil aus den intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen oberhalb des Tales stammen. Von Anwohnern am Fluss werden diese Vorgänge, erkennbar an Schaumbergen und Gerüchen, regelmäßig wahrgenommen. Jungfische und die ihnen als Futter dienenden Kleinlebewesen werden dadurch geschädigt und dezimiert. Der LNV fordert von der Verwaltung daher eine bessere Überwachung der Einhaltung von Gewässerschutzstreifen und der Düngeverordnung. Denn erst mit einem sauberen Wasser können die nun an der Jagst hergestellten Lebensräume ihre Funktion auch wirksam erfüllen.

Hintergrundinformationen
Nach dem Wassergesetzes von Baden-Württemberg beträgt der Gewässerrandstreifen im Außenbereich 10 m (§ 29 Abs. 1 WG). Der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Gewässerrandstreifen ist verboten (§ 29 Abs. 3 WG). Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit (§ 126 Abs. 1 Nr. 10).

Zum Personaldefizit in der Umweltverwaltung finden Sie die LNV-Pressemitteilung vom 10.08.2017 unter: http://lnv-bw.de/umweltverwaltung-im-land-schlecht-aufgestellt/

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/2-jahrestag-des-verheerenden-muehlenbrands-an-der-jagst/

Download: Zumeldung zum 2. Jahrestag des Mühlenbrands an der Jagst