LNV teilt Kritik der Wissenschaftler an der Novelle der Düngeverordnung
Die Wissenschaftlichen Beiräte für Agrarpolitik und für Düngungsfragen sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen kritisierten in einem gemeinsamen Offenen Brief Mängel im aktuellen Regierungsentwurf zur Düngeverordnung. Der vorliegende Entwurf wird zwar als positiver, längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung gewertet. Zur Reduktion von Nährstoffeinträgen und zum Erreichen von europäischen Umweltzielen sind allerdings weitere Anpassungen notwendig. Der Landesnaturschutzverband, Dachverband von 34 Naturschutzvereinen im Land, teilt diese Kritik und fordert das Ministerium ländlicher Raum auf, die landesrechtlichen Spielräume zu Gunsten eines effizienten Düngereinsatzes auszuschöpfen.
Die Einführung einer Hoftorbilanz und einer bundeseinheitlichen Düngebedarfsermittlung sowie die Einbeziehung pflanzlicher Gärreste in die Ausbringungsobergrenze für Stickstoff werden neben weiteren Änderungen von den Wissenschaftlern besonders positiv bewertet. Jedoch berücksichtigen einige Regelungen im geplanten Entwurf zur Düngeverordnung den aktuellen Stand des Wissens nicht und gefährden dadurch das Erreichen europäischer Umweltziele gefährden.
So werden die Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren für die Einführung emissionsarmer Ausbringungstechnik und die Einarbeitungsfrist für Gülle und Gärreste von vier Stunden als deutlich zu lang erachtet, um Stickstoffverluste an die Atmosphäre wirksam zu verringern. Ferner sind die Regelungen zur Phosphatdüngung weder geeignet, um auf überversorgten Böden einen Abbau einzuleiten, noch um auf unterversorgten Böden die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten. Die Annahme von bis 25% Futterverlusten bei der Erstellung der Nährstoffvergleiche von Futterbaubetrieben wirkt den angestrebten Verbesserungen der Nährstoffeffizienz komplett entgegen. Die Beiratsmitglieder betonen ausdrücklich die Bedeutung der Bundesländer bei der Umsetzung der novellierten Düngeverordnung, die ihre positive Wirkung nur bei einer konsequenten Umsetzung entfalten kann. Jedoch bietet die Länderöffnungsklausel Schlupflöcher. So können die einzelnen Länder Standards festlegen, die hinter der erforderlichen Verschärfung zurückbleiben.
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg unterstützt ausdrücklich die Kritik der Wissenschaftlichen Beiräte für Agrarpolitik und Düngungsfragen sowie des Sachverständigenrates für Umweltfragen und mahnt zur einer konsequenten Umsetzung der Novelle in Baden-Württemberg. Gewässerschutz, Humangesundheit und der wichtige Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz und zum Erhalt der Biodiversität dürfen keinesfalls durch eine Aufweichung der Novellierung von Düngegesetz und Düngeverordnung auf Landesebene gefährdet werden. Zahlreiche Grundwasservorkommen im Land, wie .z.B. die Räume Heilbronn-Hohenlohe, Donauried und Oberschwaben weisen bereits bedenkliche Nitratwerte auf.
Download: LNV-PM-Effizienter-Duengereinsatz