Zum morgigen „Tag gegen den Lärm“, der seit 1998 in Deutschland stattfindet, ruft der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) zu mehr gegenseitiger Rücksichtnahme auf. Dies gilt ganz besonders im Verkehrsbereich als dem Hauptverursacher von Lärm. Absichtlich lautes Fahren durch Sportwagen- und Motorradfahrer und Herstellen und Nutzen von Zusatzausstattung, die diesen „Sound“ erst ermöglichen, ist zu unterlassen. Die Gesetzgeber EU-Kommission und Bundesregierung fordert der LNV auf, endlich für echten Lärmschutz zu sorgen.
Hilfreich wären nach Ansicht des LNV auch strengere Tempolimits. 30 km/h als Regelgeschwindigkeit innerorts (mit Ausnahmemöglichkeiten) würde Lärm dort verringern, wo er am stärksten stört. Aber auch ein Tempolimit von 80 km/h auf Landstraßen und 120 auf Autobahnen würde helfen, Lärm um Emissionen zu verringern.
„Ausnahmen für Motorräder und Sportfahrzeuge darf es nicht länger geben“ fordert Gerhard Bronner, Vorsitzender des LNV. „Die viel zu hohen Werte im bundesdeutschen Recht von 70/60 Dezibel tagsüber/nachts müssen um mindestens 5 Dezibel gesenkt werden.“ Notwendig sind ferner endlich einheitliche Mess- und Berechnungsdaten auf Bundesebene, eine Pflicht zur Berücksichtigung von Summationseffekten und Schutz nicht nur vor zu hohen Lärmpegeln, sondern auch vor Lärmspitzenwerten.
In Deutschland gibt es bis heute zwei Berechnungsmethoden für straßenbedingten Lärm, die nur grob miteinander vergleichbar sind. Es gibt weder eine Pflicht zur Summation zumindest bodennaher Lärmquellen, noch eine Pflicht zur Lärmsanierung an zu lauten Straßen. Die derzeit festgelegten Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung von 70 Dezibel tagsüber und 60 Dezibel nachts liegen weit oberhalb der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. Die von der WHO empfohlenen Werte liegen rund 15 dB(A) darunter. Der Gesundheitsschutz und das Ruhebedürfnis der Bevölkerung müssen endlich Vorrang bekommen vor dem Schutz des motorisierten Individualverkehrs und der Automobil- und Motorradindustrie.
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