In seiner Stellungnahme zur Neufassung der Verwaltungsvorschrift ehrenamtlicher Naturschutzdienst (Bezug: § 66 NatSchG BW) begrüßt der LNV die vom UM geplanten Kürzungen und Änderungen überwiegend. Diese betreffen Eignungskriterien der Personen, Auslagenersatz, Ausweise und Dienstabzeichen, Fortbildungen. Verbesserungs-Vorschläge unterbreitet der LNV u. a. beim Thema Fortbildungen.
LNV-Stellungnahme zum Download (.pdf)







