In seiner Stellungnahme zur Neufassung der Verwaltungsvorschrift ehrenamtlicher Naturschutzdienst (Bezug: § 66 NatSchG BW) begrüßt der LNV die vom UM geplanten Kürzungen und Änderungen überwiegend. Diese betreffen Eignungskriterien der Personen, Auslagenersatz, Ausweise und Dienstabzeichen, Fortbildungen. Verbesserungs-Vorschläge unterbreitet der LNV u. a. beim Thema Fortbildungen.
LNV-Stellungnahme zum Download (.pdf)

Für ein zweijähriges Jugendprojekt im Bereich Naturschutz suchen wir ab dem 1. September 2026 für verschiedene Landkreise in Baden-Württemberg jeweils eine engagierte Honorarkraft als Gruppenleitung. 





