LNV-Stellungnahme zur strategische Umweltprüfung für das Gesamtvorhaben
an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
bereits am 21.07.2008 fand der Scopingtermin für die erste von 27 Schleusenverlängerungen im Planfeststellungsverfahren am schiffbaren Neckar statt. Sie betraf die Schleuse Bad Friedrichshall-Kochendorf.
Dies erfolgte, ohne dass uns bislang der aus unserer Sicht notwendige Umweltbericht nach der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-RL) vorliegt.
Wir bitten um umgehende Erstellung dieses notwendigen Umweltberichts für eine Strategische Umweltprüfung und um Anhörung der Naturschutzverbände zu dessen Entwurf.
Begründung der Notwendigkeit einer strategischen Umweltprüfung
Das Vorhaben von Bund und Land der Verlängerung von 27 Schleusen setzt den Rahmen für die entsprechenden Planfeststellungsbeschlüsse. Hinzu kommen weitere Flussausbaumaßnahmen wie Kurvenaufweitungen, Wendestellen, Uferverbauungen, Schifffahrtsrinnenverbreiterungen, Verlagerung bisheriger Schiffsanlegestellen usw.
An mehreren Stellen werden Natura 2000-Gebiete direkt oder indirekt betroffen, so dass FFH-Verträglichkeitsprüfungen notwendig werden dürften.
Damit erfüllt das Gesamtvorhaben der Schleusenverlängerung am Neckar die Kriterien der SUP-RL für einen Plan bzw. ein Programm:
• Es handelt sich um einen Plan im Bereich des Verkehrs, durch das der Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten der UVP-Richtlinie 85/337/EWG gesetzt wird (siehe Art. 3 Abs. 2a SUP-RL)
• Es handelt sich um einen Plan, bei dem mehrere FFH-Verträglichkeitsprüfungen notwendig werden dürften (siehe Art. 3 Abs. 2b SUP-RL)
Das Projekt bedarf auch nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG, § 14 b und Anl. 3 Nr. 1) einer Strategischen Umweltprüfung, da es sich um eine Verkehrswegeplanung auf Bundesebene handelt (Nr. 1.1).
LNV-Hinweise zur Erstellung des Umweltberichts aus LNV-Sicht
Die Anforderungen an einen Umweltbericht sind in Anhang I der SUP-RL ausreichend konkret genannt. Der LNV bittet darum, im Umweltbericht insbesondere folgende Aspekte zu behandeln:.
• Darstellung der Umweltschutzziele auf internationaler, auf EU- und nationaler Ebene und ihre Berücksichtigung (Anh. I e), insbesondere Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, Luftreinhalte- und Lärmminderungs-RL, Vereinbarungen zum Klimaschutz/CO2-Ausstossminderung und zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt incl. FFH- und Vogelschutz-RL.
Dabei erwarten wir, dass auch die Landesziele nach dem Umweltplan Baden-Württemberg und dem Aktionsplan Biodiversität einbezogen werden.
Dargelegt werden sollte auch, wie die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu einer dauerhaften Entlastung auf der Straße führen soll und nicht nur Straßenkapazitäten für neuen oder weiteren Güterverkehr schafft, was vor allem den Luftreinhalte- und den CO2-Minderungszielen obiger EU-Richtlinien zuwiderlaufen würde.
• Darstellung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf die Umweltgüter und deren Wechselwirkungen untereinander (Anh. I f), wobei Sekundär- und Summationseffekte nicht vergessen werden dürfen (siehe Fußnote zu Anh I f).
Wichtig ist uns hierbei insbesondere die Untersuchung von Wechselwirkungen von Maßnahmen, die nach der WRRL für das Erreichen des Ziels „gutes ökologisches Potential“ durchgeführt werden müssten, also etwa Maßnahmen zur Schaffung der Durchgängigkeit der Wasserstraße Neckar für Fische und Wirbellose. Dem können Baumaßnahmen für die Schleusenverlängerung wie Uferverspundung oder Dammsanierungen zuwiderlaufen, wenn vollendete Tatsachen geschaffen werden, die das Umsetzen von WRRL-Maßnahmen unmöglich machen.
• Darstellung der geplanten Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichsmaßnahmen (Anh. I g)
• Darstellung der Alternativenprüfung (Anh. I h)
• Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen (Anh. I i) und der Verantwortlichkeiten für Untersuchung und Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit.
Bitte teilen Sie uns mit, ob und wann wir mit einem Umweltbericht für das Gesamtvorhaben Schleusenverlängerungen am schiffbaren Neckar und weiterer Ausbaumaßnahmen rechnen dürfen.