Diese zweiteilige Veranstaltung wird online durchgeführt.
Der zweite Teil findet am Dienstag, 21.11.2023 von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr statt.
Kenntnisse rund um das deutsche Planungsrecht und die Vielfalt der Naturschutzgesetze sind Basis für eine erfolgreiche Bürgerbeteiligung im Rahmen von Landschafts- und Infrastruktur- oder Bauleitplanungen.
Dabei geht es nicht nur um das Bestreiten von Vorhaben, sondern vor allem um die positive Begleitung und die mögliche und notwendige Einflussnahme.
Das Wissen um die rechtlichen Abläufe und die verbindlichen Vorgaben, die nicht nur durch das Planungsrecht sondern ganz besonders durch die deutschen Natur- und Artenschutzgesetze sowie die europäischen NATURA 2000 – Richtlinien kann die Grundlage für eine erfolgreiche Begleitung von Planungen darstellen. In Extremfällen kann sich daraus auch eine Klage gegen Vorhaben entwickeln, die nicht den gesetzlich vorgegebenen Maßstäben entsprechen.
Es werden die Erfordernisse und Unterschiede der jeweiligen Genehmigungs- und Antragsverfahren vorgestellt. Dabei geht es vorrangig um Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, Bebauungspläne, Fachplanungen wie Planfeststellungen und vorangestellte Rahmenplanungen wie Regionalpläne oder Flächennutzungspläne.
Der Schwerpunkt stellt im Speziellen die Einbindung des Naturschutzrechts mit den Grundsätzen und Begriffsdefinitionen in das Planungsrecht und deren Abläufe dar.
Die Einordnung der rechtlichen Instrumentarien wie Bürgerbeteiligung, Umweltmeldung, Umweltinformationsgesetz oder Klagemöglichkeiten und bezugnehmende Beispiele runden die Einführung ab.
Die Veranstaltung stellt keine juristische Beratung dar und kann diese auch nicht ersetzen!
Referent:
Carsten Weber, Landschaftspflege und Naturschutz, Distelhummelhof in Leibertingen
Die Veranstaltung ist für ehrenamtliche Naturschützer kostenfrei. Bitte melden Sie sich mit unten stehendem Formular an.
Anmeldung
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