Auswahl und Verwendung gebietsheimischer Pflanzen und Saatgutmischungen nach Bundesnaturschutzgesetz

Mittwoch, 14.04.2021, 19:00 bis 21:00 Uhr
Buchungen geschlossen

Handlungsempfehlungen für Gartenbaubetriebe und Planer

Der Referent Thomas Höfer, LNV-Arbeitskreis Reutlingen
gibt einen Einblick in den gesetzlichen Grundlagen, stellt die Ergebnisse der Befragungen von Fachbehörden, Planern und Produzenten vor und erläutert die daraus abgeleiteten Empfehlungen für die Auswahl und Verwendung von gebietsheimischen Pflanzen.

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt seit dem 2. März 2020, dass Flächen, wie z. B. Straßenböschungen, außerhalb von Siedlungen ausschließlich mit gebietsheimischen Pflanzen begrünt werden dürfen. Die Vorgabe schützt die genetische Vielfalt innerhalb der einzelnen Pflanzenarten. Der neue Saatgut-Leitfaden des LNV klärt darüber auf, was bei Planungen beachtet werden muss und wie z. B. Gartenbaubetriebe die Einhaltung der Vorgaben sicherstellen können. Er vereinfacht die Planungspraxis bei Gehölzpflanzungen und Ansaaten außerhalb von Siedlungen.

Die Veranstaltung ist kostenlos.

Alle weiteren Informationen finden Sie in diesem Flyer.

Hier finden Sie den LNV-Leitfaden.

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