Umweltverbände fordern: Landesplanungsgesetz endlich beschließen

Gemeinsame Pressemitteilung der Umweltverbände BUND, LNV und NABU

„Wir fordern die CDU-Fraktion auf, ihren Widerstand aufzugeben und das Gesetz endlich auf den Weg zu bringen. Sie würde sich damit verdient machen für eine nachhaltige Entwicklung unseres Ländles“, betonen die Umweltverbände BUND, LNV und NABU.

Planungsprozesse entbürokratisieren, Energiewende voranbringen, Flächensparen als „Ziel“
Seit neun Monaten liegt ein Entwurf des neuen Landesplanungsgesetzes in der Schublade. Viele warten darauf; es soll Planungsprozesse entbürokratisieren und beschleunigen sowie die Energiewende voranbringen. Dabei hängt es an einem Wort: Die Grünen möchten das Flächensparen als „Ziel“ der Regionalplanung verankern, um die Zusage aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, den Flächenverbrauch zu verringern. Die CDU und das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen verweigern dies bisher. Sie wollen nur einen „Grundsatz“. Der würde aber an der bisherigen ungenügenden Praxis nichts ändern. Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, den Flächenverbrauch von fünf auf 2,5 Hektar pro Tag zu halbieren, würde die Landesregierung damit begraben.

gesetzlichen Schutz der Böden im Landesplanungsgesetz verankern
Jüngst hat auch Agrarminister Peter Hauk (CDU) im Rahmen des Bodenmarktkongresses den anhaltend hohen Flächenverbrauch kritisiert. Es gebe zwar zahlreiche Regelungen zum Flächensparen auf Bundes- und Landesebene, diese seien allerdings „in der Praxis nur begrenzt wirksam“. Es sei daher erforderlich, über eine Ausweitung des gesetzlichen Schutzes der Böden nachzudenken.

Hauptanliegen des Volksantrages „Ländle leben lassen“: Flächenspar-Ziel im Landesplanungsgesetz
Mit der Verankerung des Flächensparzieles als „Ziel“ der Regionalplanung würde auch das Hauptanliegen des Volksantrages „Ländle leben lassen“ erfüllt, für den ein breites gesellschaftliches Bündnis erfolgreich mehr als 53.000 Unterschriften gegen den Flächenverbrauch gesammelt hatte. Derzeit befasst sich der Landtag mit den Forderungen des Volksantrages.