LNV-Stellungnahme vom 27.3.2014
Die geplante Einführung der Pflicht zur Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes bei Bauvorhaben ab 0,5 ha Flächeninanspruchnahme wird vom LNV begrüßt. Damit soll u. a. verhindert werden, dass bei genehmigten Bauvorhaben mehr Boden als notwendig für „Baustelleneinrichtung“ verdichtet oder durch Bauschuttentsorgung verunreinigt wird. Die untere Bodenschutzbehörde kann künftig auch auf eine bodenkundliche Baubegleitung bestehen.