LNV-Stellungnahme zum Scoping für die Strategische Umweltprüfung (SUP)
an das Umweltministerium
Der geplante Untersuchungsrahmen ist umfangreich und deckt aus LNV-Sicht alle wichtigen Aspekte einer möglichen Umweltbeeinträchtigung ab, zumindest sind uns keine erheblichen Lücken aufgefallen.
Wie beim Scopingtermin vorgebracht, bitten wir noch zu berücksichtigen, dass unserer Kenntnis nach nicht alle als Heil-, Mineral- oder sonstige Bäderquellen genutzte Quellen auch als Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete festgesetzt sind. Hochwasserereignisse und die zu erstellenden HW-Risikomanagementpläne können auch diese Quellen negativ betreffen. Wir bitten daher, diese Quellen und ihr Einzugsgebiet zusätzlich zu Wasser- und Heilquellen-Schutzgebieten in den SUP zu berücksichtigen.
Gern sollte den betroffenen Gemeinden ein Antrag auf Ausweisung als Wasserschutzgebiet empfohlen werden bzw. die unteren Wasserbehörden gebeten werden, eine solche Ausweisung in die Wege zu leiten. Erste Informationen sind über die Internetseite des Heilbäderverbands zu erhalten. (www.heilbaeder-bw.de)
Stuttgart, 26.08.2013
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