LNV-Stellungnahme vom 6.11.2015
zur Änderung der Landesverfassung Baden-Württemberg
Mit dem geplanten Änderungsgesetz sollen in der Landesverfassung Staatszielbestimmungen zu Kinder- und Jugendrechten, zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, Infrastrukturen und Arbeitsbedingungen sowie zur Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl hinzugefügt werden.
Durch diese geplanten Verfassungsänderungen soll der Inhalt dieser Staatsziele für Staat und Gesellschaft betont und gestärkt werden.
Für den LNV bedeutsam ist, dass die natürlichen Lebensgrundlagen durch den bisherigen Art. 3a der Landesverfassung entsprechend Art. 20 a GG geschützt sind und auch geschützt bleiben.
Als Naturschutz-Dachverband begrüßen wir insbesondere die geplante Ergänzung in Artikel 3c Absatz 1 der Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl, die zusätzlich zum bereits verankerten kulturellen Leben und zum Sport erfolgen soll.