veraltetes LNV-Info 2/2007
Dieses Info steht nur aus archivarischen Gründen im Internet, die Rechtslage hat sich inzwischen geändert.
Die längst überfällige Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV, vormals Wärmeschutz-Verordnung) auf Bundesebene wird voraussichtlich erst im Sommer 2007 abgeschlossen sein.
Massiver Lobbyeinfluss und völliges Desinteresse des Bundeswirtschaftsministeriums haben dazu geführt, dass es nicht gelungen ist, den seriösen Energiebedarfsausweis durchgehend zu verankern. Vielmehr wird bei bestimmten Gebäuden nur die Dokumentation des Energieverbrauchs durch einen sogenannten Energieverbrauchsausweis anerkannt. Damit wird aber weniger die energetische Qualität des Gebäudes als vielmehr die Sparsamkeit der Bewohner dokumentiert.
Nach Ansicht des LNV werden gerade in Bereichen, in denen Energiesparen beson¬ders leicht möglich wäre, weil dort besonders viel Energie unnötig verschwendet wird, riesige Potenziale verschenkt: in der privaten Wohnhaus-Beheizung.
Die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) wurde zwar bereits mehrfach novelliert, hinkt aber ständig ein bis zwei Jahrzehnte hinter jenem Stand der Technik her, wie er in Ländern wie der Schweiz oder Skandinavien schon lange gilt. Auch heute noch schreibt die EnEV keinen Niedrigenergiestandard für Neubauten vor und enthält fast keine Nachrüstverpflichtungen für Altbauten. Die Folge ist, dass der durchschnittliche Neubau aktuell noch fast das Doppelte und der Altbau sogar das Vierfache dessen verbraucht, was mit angemessenem und rentablem Aufwand erreichbar wäre. Dabei wäre insbesondere die Nachrüstung von Altbauten ein immenses Konjunkturpro¬gramm für das Bauhandwerk.
Dabei wird selbst die bisherige, äußerst schwache EnEV nicht konsequent ein-gehalten. Nach Ansicht von Fachleuten werden in rund der Hälfte der Neubauten die Anforderungen der EnEV nicht erfüllt. Insbesondere wird die geforderte Luftdichtig¬keit nicht erreicht und zu viele Wärmebrücken eingebaut.
Dies merkt zunächst niemand, weil es ja nahezu keine hoheitliche Bauaufsicht mehr gibt. Erst später wundert sich der Bauherr, warum sein Haus das Doppelte an Heiz¬energie verschlingt wie berechnet. Egal wo man die gesetzlichen Standards ansie¬delt: ohne eine fundierte und verbindliche Qualitätskontrolle – ob staatlich oder privat – wird es nicht gelingen, die Klimaschutzziele bei der Heizenergie zu erreichen.
Eine Mischung aus politischer Kleinmütigkeit, fachlicher Unkenntnis, Desinteresse des Bundeswirtschaftsministeriums und dem unseligen Einfluss interessierter Bran¬chen hat nun rechtliche Vorgaben verhindert, mit denen eine Halbierung des Heiz¬energieverbrauchs zügig hätte erreicht werden können.
Die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums unterstützt damit weder die Kyoto-Verpflichtungen zur Einsparung von CO2 für Deutschland und auch nicht die gewünschte Arbeitsplatzsicherung und –schaffung.
Der LNV appelliert an alle Hausbesitzer, …
… freiwillig den seriösen Energiebedarfsausweis erstellen zu lassen. Nur dann er-halten sie seriöse Informationen, welche Energiesparinvestitionen sich bei ihrem Haus empfehlen und ob sie sich rentieren. Solche „Energiepässe“ werden gefördert vom Bund (Energiesparberatung vor Ort) und dem Land Baden-Württemberg im Rahmen des Energie-Spar-Checks.
Stuttgart, den 12.02.2007 gez. Dr. Gerhard Bronner, stellv. LNV-Vorsitzender