LNV fordert überragendes öffentliches Interesse auch für den Naturschutz

Infrastrukturprojekte nicht zu Lasten natürlicher Lebensgrundlagen

Auch die Erhaltung der Biodiversität ist von „überragendem öffentlichen Interesse“

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) fordert die Bundesregierung auf, den Naturschutz zum „überragenden öffentlichen Interesse“ zu erklären. Anlass ist ein Beschluss des Koalitionsausschusses vom Dezember den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur als „überragendes öffentliches Interesse“ einzustufen. Die Naturschützer fordern nun „gleiche Augenhöhe“ für den Naturschutz“.

Pressemitteilung zum Download (pdf): LNV-PM Öffentliches Interesse auch für den Naturschutz