Volksantrag Ländle leben lassen: Zumeldung über die aktuellen Daten zum Flächenverbrauch 2022

GEMEINSAME ZUMELDUNG des Bündnisses „Ländle Leben lassen“
zur Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg 220/2023 vom 13.09.2023 über die aktuellen Daten zum Flächenverbrauch 2022

Nach Ansicht der Träger des Volksantrages „Ländle leben lassen“ zeigen die Zahlen des Statistischen Landesamtes, dass der Flächenverbrauch erfreulicherweise zurückgegangen ist, aber absolut weiterhin zu hoch liegt. Im Jahr 2022 wurden 4,6 ha pro Tag bisherige überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche in Bauland und Verkehrsflächen umgewandelt. Den größten Anteil nehmen Wohngebiete ein. „Darin zeigt sich die Wirkung des unseligen Flächenfraßparagraphen § 13b des Baugesetzbuches, den das Bundesverwaltungsgericht jüngst für europarechtswidrig erklärt hat“, so Gerhard Bronner vom Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg für den Trägerkreis des Volksantrages. Im Rahmen dieses Paragraphen sind hunderte locker bebaute Einfamilienhausgebiete entstanden.
Einzelne Jahreszahlen seien nur bedingt aussagekräftig, da sie stark vom Zinsniveau und der konjunkturellen Situation abhängen. Entscheidend ist die mittelfristige Entwicklung. Danach schwankt der Flächenverbrauch seit zehn Jahren etwa um 5 ha/Tag.

„Das ist immer noch das Doppelte dessen, was der Koalitionsvertrag anstrebt.“, so Bronner. „Die bisher ergriffenen Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus.“
Im Volksantrag wird eine gesetzlich fixierte verbindliche Obergrenze für den Flächenverbrauch gefordert, die sich am Ziel des Koalitionsvertrages orientiert. „Wir können nicht auf einen neuen Landesentwicklungsplan warten. Wir müssen jetzt Flächen sparen!“, so Bronner. Bisher will das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen keine gesetzlichen Grenzen für den Flächenverbrauch einführen.

Infos zum Volksantrag
Kampagnenwebsite https://www.laendle-leben-lassen.de/

Pressemitteilung zum download: Zumeldung Ländle leben lassen zur Flächenerhebung StaLa