LNV-Infobrief August 2023

Download: LNV Infobrief August 2023 als pdf
LNV-Infobrief August 2023 als html

Im Blickpunkt: Aus für den Flächenfraßparagraph 13b BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Naturschützerinnen und Naturschützer,

das war ein Gefühl wie Weihnachten und Geburtstag gleichzeitig: das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) für europarechtswidrig erklärt! Der Gesetzgeber muss das BauGB ändern und alle §13b-Bebauungspläne müssen neu aufgerollt werden. Alle? Leider nein. Alle, die vor Juni 2022 rechtskräftig geworden sind (das ist die Mehrzahl) bleiben gültig. Schwer zu verstehen: auch rechtswidrig zu Stande gekommene Bebauungspläne können gültig sein. Alle jüngeren Bebauungspläne können nun beanstandet werden, und das sollten wir auch tun.

Der § 13b war von vorneherein auf Missbrauch ausgelegt. Die Wohnungsnot von geflüchteten Menschen und Menschen mit wenig Einkommen wurde damit nicht bekämpft.
Stattdessen wurden vorzugsweise im ländlichen Raum, etwa Oberschwaben, großzügige Einfamilienhausgebiete geschaffen. Während es in anderen Bundesländern kaum §13b-Pläne gab, entwickelte sich in Baden-Württemberg und Bayern geradezu einen Boom mit hunderten neuer Baugebiete.

Hätten die Umweltverbände viel Unheil verhindern können, wenn sie früher geklagt hätten? Haben sie ja. Doch eine EU-Beschwerde blieb ebenso erfolglos wie Klagen vor unteren Gerichten. Eine solche Klage hat der BUND dann vor das Bundesverwaltungsgericht als oberste Instanz gebracht und gewonnen. Glückwunsch!

Während viele der Bebauungspläne, zu denen schnell vor dem Ablauf des § 13 b am 1.1.2023 noch ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, nun obsolet sind, werden die meisten anderen sicher weiterverfolgt und die unterlassenen Schritte (Umweltprüfung, Bürgerbeteiligung, Ausgleichsmaßnahmen) eben nachgeholt.

Umso wichtiger ist es, mit einer Vielzahl von Mitteln gegen den Flächenverbrauch vorzugehen. Vom zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hört man da wenig Überzeugendes. Deshalb treiben wir gemeinsam mit 24 weiteren Verbänden den Volksantrag „Ländle leben lassen“ voran. Er fordert verbindliche Obergrenzen, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart und dann vergessen wurden. Wenn jede Leserin und jeder Leser dieses Infobriefes zehn Unterschriften im persönlichen Umfeld sammelt, kommen wir unserem Ziel – 40.000 Unterschriften landesweit – deutlich näher. Lassen wir diese einmalige Chance, das Dauerproblem Flächenverbrauch in der Griff zu bekommen, nicht verstreichen!

Es grüßt Sie freundlich
Ihr
Dr. Gerhard Bronner
LNV-Vorsitzender

weiterlesen
Download: LNV Infobrief August 2023 als pdf