LNV begrüßt Urteil zur Stärkung des Klagerechts der Umweltverbände
Der Dachverband der Natur- und Umweltschutzverbände in Baden-Württemberg begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, demzufolge Umweltverbände in Zukunft ein erheblich erweitertes Klagerecht erhalten werden. „Das ist der lang erwartete Durchbruch für uns“, freut sich der LNV-Vorsitzende Reiner Ehret. Die Umweltverbände hätten damit endlich ein Schwert mit scharfer statt stumpfer Klinge.
„Bisher konnten wir gerichtlich nur gegen Vorhaben vorgehen, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig war“, stellt der LNV-Chef fest. Gegen die meisten Vorhaben habe es somit keinerlei Handhabe gegeben. „Nach dem Urteil des BVerwG vom 5. September können Umweltverbände gegen Verwaltungshandeln auch dann vorgehen, wenn beispielsweise europäisches Umweltrecht missachtet wird“, so Ehret. Das sei ganz unabhängig von einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Nach Ansicht des LNV-Chefs werde die Stärkung der Rechte der Umweltverbände allerdings nicht zu einer „Klageflut“ führen. Doch einen abschreckenden Effekt erwartet er schon: „Ich bin überzeugt davon, dass die Behörden und Verwaltungen schon allein auf Grund potenzieller Klagen genauer als bisher auf die Einhaltung des Umweltrechts achten werden“, meint der LNV-Vorsitzende. Darüber hinaus müsse der Gesetzgeber jetzt endlich seiner Verpflichtung zur Schaffung umfassender Klagerechte nachkommen.
Download: LNV-Pressemitteilung zum Klagerecht