LNV übernimmt die Verwaltung des Fonds für die Jahre 2023 und 2024
Um das friedliche Zusammenleben von Wolf, Mensch und Nutztier zu ermöglichen, wurde vom Land ein „Managementplan Wolf“ erstellt, an dem die Natur- und Jagdverbände mitgewirkt haben. Die Naturschutzverbände BUND BW, EuroNatur, LNV, NABU BW und ÖJV haben zusammen mit dem Umweltministerium einen Ausgleichsfonds Wolf gegründet, dessen Verwaltung zum 1.1.2023 vom BUND auf den LNV übergeht.
Ansprechpartnerin
beim LNV für die Verwaltung des Ausgleichsfonds ist Dr. Anke Trube (anke.trube@lnv-bw.de) mit Unterstützung durch die LNV-Referentin für Großraubtiere Verena Schiltenwolf, die für fachlichen Fragen zur Verfügung steht.
Leben mit dem Wolf
Wölfe ernähren sich überwiegend von Rehen und haben eine wichtige Funktion in der Nahrungskette. In einer Kulturlandschaft wie in Baden-Württemberg kommt es in selten Fällen auch vor, dass Wölfe Nutztiere reißen. Die Erfahrungen aus ganz Deutschland zeigen, dass nur etwa ein Prozent der erlegten Beute Nutztiere sind.
Ausgleichsfonds Wolf
Für diese seltenen Fälle hat der LNV mit anderen Naturschutz- und Jagdverbänden 2013 den Ausgleichsfonds Wolf gegründet. Aus diesem Ausgleichsfonds sollen betroffene Nutztierhalter*innen rasch eine Entschädigung erhalten, wenn ein Wolf doch gelegentlich Nutztiere reißt. Die Verbände möchten so zur besseren Akzeptanz des Wolfes beitragen. Dabei werden nicht nur Schäden durch den Verlust von Weidetieren wie Schafe, Ziegen, Alpakas, Lamas und Gehegewild ausgeglichen, sondern auch die Tierarztkosten für verletzte Tiere oder die Kosten einer Suche ausgebrochener Tiere. Für geschädigte Gebrauchshunde, wie beispielsweise Hütehunde, kommt der Ausgleichsfonds ebenfalls auf.
Unterstützung für Nutztierhalter*innen in Fördergebieten
Innerhalb von Fördergebieten unterstützt das Umweltministerium Herdenschutzmaßnahmen wie zum Beispiel die Errichtung von wolfsabweisenden Zäunen oder den Unterhalt von Herdenschutzhunden.
Das Land übernimmt innerhalb dieser Fördergebiete die Finanzierung eines Grundschutzes. Dieser Grundschutz – in der Regel elektrische Zäune – ist gleichzeitig Bedingung für eine Erstattung aus dem Ausgleichsfonds. Aber auch der alleinige Schutz durch Behirtung oder durch mindestens zwei Herdenschutzhunde ist zulässig.
Lässt sich ein neuer Wolf in einem Gebiet nieder, so haben Nutztierhalter*innen ein Jahr Zeit, um ihre Herden wolfsabweisend zu schützen. Werden Nutztiere in dieser Übergangsfrist oder außerhalb des Fördergebiets gerissen, erstattet der Ausgleichsfonds auch ohne einen erfüllten Grundschutz die Schäden.
Wolfsnachweise und weitere Informationen rund um die Thematik Wolf
Die aktuellsten und zuverlässigsten Informationen finden Sie beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter folgendem Link:
https://um.baden-wuerttemberg.de
Der Ausgleichfonds Wolf – wie gehe ich vor?
Kam es zu einer Verletzung oder Tötung eines Nutztiers?
Nehmen Sie mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) Kontakt auf.
Tel: 0761 4018 274 oder 0173 6041 117.
Wolfsmeldung
Die FVA klärt dann durch Begutachtung vor Ort, ob der Angreifer ein Wolf war und hilft Betroffenen bei der Antragsstellung. Auf dem Antrag werden Art, Anzahl und Wert der verlorenen Tiere eingetragen. Der LNV verwaltet ab 2023 den Fonds und bearbeitet den eingegangenen Antrag auf Schadensausgleich. Nach einer Prüfung wird der Wert der getöteten Tiere erstattet. Der durchschnittliche Marktwert des gerissenen Tieres wird in Rücksprache mit den entsprechenden Zuchtverbänden berücksichtigt.
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