LNV-Stellungnahme zur geplanten Neuordnung des Abfallrechts
Das bisherige Landesabfallgesetz wird künftig Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) heißen. Der LNV lobt in seiner Stellungnahme insbesondere die neue Vorbildregelung der öffentlichen Hand für den Einsatz von Recycling-Baustoffen, die Stärkung des Erdmassenausgleichs bei der Ausweisung von Baugebieten und die Ausdehnung des Abfallverwertungskonzepts auf Bodenaushub von mehr als 500 m3. Positiv ist ferner die Verankerung eines Bodenschutzkonzepts und des bodenkundlichen Baubegleiters im Landesbodenschutz- und -altlastengesetz.
Vollständige LNV-Stellungnahme: zum Gesetz-Entwurf zur Neuordnung des Abfallrechts Baden-Württemberg