LNV-Info 1/2013
Achtung: dieses Info ist veraltet und steht nur aus archivarischen Gründen im Netz!
aktuell ist das LNV-Info 3/2022
Neuregelung im Naturschutzgesetz
Situation
Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte (NSB) kennt. In der Vergangenheit, als die Naturschutzbehörden noch keinerlei Fachpersonal (und auch sonst wenig Personal) hatten, war nur durch sie eine halbwegs geordnete Naturschutzarbeit möglich. Heute hat zwar jeder Kreis mindestens einen Kreisökologen, allerdings sind auch die Aufgaben immens angewachsen. Neben der reinen Arbeitsleistung ist insbesondere das Recht der Naturschutzbeauftragten wichtig, unabhängige Stellungnahmen abzugeben, die nicht zwingend mit derjenigen des Landratsamtes übereinstimmen müssen.
Insbesondere seit der letzten Verwaltungsreform (SOBEG II) wird es zunehmend schwer, geeignete Personen zu finden. Zahlreiche NSBs sind mittlerweile auch formelle Beschäftigte der Landratsämter, wodurch ihre Unabhängigkeit gefährdet sein kann.
Die Erfahrungen mit NSB sind positiv. Wenn es sich um fachlich kompetente und kommunikativ begabte Personen handelt und die Schnittstellen gut definiert sind, können sie der UNB Arbeit abnehmen und für eine Präsenz des Naturschutzes sorgen, die der UNB allein nicht möglich wäre. In strittigen Fällen können sie die UNB zu Korrekturen animieren. Ehrenamtliche Bürger zu gewinnen, die die ganze erforderliche Breite des Naturschutzes abdecken, ist mittlerweile allerdings sehr schwer geworden.
Als weiteres Problem hat sich die Wahl durch die Kreistage herausgestellt. Dort besteht oftmals die Tendenz, „pflegeleichte“ NSBs zu wählen. In der letzten Zeit hat es sich mehrfach gezeigt, dass dies keine gute Regelung ist. Naturschutzbeauftragte kommen – wenn sie ihre Sache ernst nehmen – zwangsläufig gelegentlich in Konflikt mit kommunalen Interessen. Sie müssen offen für pragmatische Lösungen sein, aber auch die Sache des Naturschutzes vertreten und auf der Einhaltung der Naturschutzgesetze bestehen. Dies wird nicht immer von kommunalen Entscheidungsträgern akzeptiert. Genau die sitzen aber im Kreistag, der über die Naturschutzbeauftragten entscheidet. Interessenkonflikte sind so vorprogrammiert, die die Unabhängigkeit der Naturschutzbeauftragten in Frage gestellt. Es gab mehrere Fälle, in denen Kreistage besonders qualifizierte, aber unbequeme NSBs abgewählt bzw. nicht im Amt bestätigt haben.
Und schließlich ist die Ausstattung der NSBs ins Belieben des jeweiligen Landratsamtes gestellt. Erstattung von Reisekosten, eine angemessene Aufwandsentschädigung, die Ausstattung eines Heimarbeitsplatzes und Zugang zu Umweltinformationen sollten eine Selbstverständlichkeit sein, sind es aber nicht.
Forderungen für die Zukunft und für die Neuregelung im Naturschutzgesetz
Die Institution der ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten muss beibehalten bleiben! Sie bewirkt immenses ehrenamtliches Engagement, ohne das in vielen Landkreisen die Unteren Naturschutzbehörden nicht funktionsfähig wären. Um die Institution der Naturschutzbeauftragten noch wirksamer zu machen und um wieder mehr geeignete Naturschutzbeauftragte gewinnen zu können, fordert der LNV:
• Für neue Naturschutzbeauftragte werden Einführungskurse eingeführt, in denen Fach- und Rechtskenntnisse vermittelt, kommunikative Fähigkeiten geschult und die durch ein qualifiziertes Zertifikat abgeschlossen werden. Diese Kurse sollen gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der NSB konzipiert werden. Auch eine regelmäßige qualifizierte Weiterbildung ist zu gewährleisten und eine Hospitation bei Fachbehörden anzubieten.
• Naturschutzbeauftragte werden künftig vom Landratsamt im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium ernannt. Dies soll nicht als generelles Misstrauen gegenüber den gewählten Kreisräten interpretiert werden, sondern als Regelung im Sinne der Gewaltenteilung, um Interessenskollisionen zu vermeiden.
• In einem Handbuch und einer Geschäftsordnung werden Rechte und Pflichten der NSB dargelegt und Arbeitshilfen gegeben. Dort sind geeignete Vorgehensweisen bei der Sachbearbeitung von typischen Fällen zu erläutern (Schutzgebietsausweisung, Befreiungen, Außenbereichsbauten, Eingriffsregelung, artenschutzrechtliche Fälle, Natura 2000 etc.). Die Erarbeitung soll in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der NSB erfolgen.
• Es soll die Möglichkeit wieder hergestellt werden, dass NSBs mit fachbezogenen Sonderaufgaben für mehr als einen Landkreis bis hin zum ganzen Land Baden-Württemberg bestellt werden können.
• Den Naturschutzbeauftragten müssen geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden, wie der Zugang zu GIS und zu den Landesdatennetzen.
• Die Naturschutzbeauftragten sollen für Tätigkeiten, die während ihrer normalen Arbeitszeit stattfinden, sowie für Fortbildungen freigestellt werden. Ihre Reisekosten und ihr sonstiger Aufwand müssen angemessen vergütet werden.
Das vollständige LNV-Info finden Sie hier:
LNV-Info 1/2013