Naturschutzverbände begrüßen die Erarbeitung
Die baden-württembergischen Naturschutzverbände BUND, LNV und NABU begrüßen die Erarbeitung einer Naturschutzstrategie Baden-Württemberg 2020. Die Vorstellung einer richtungsweisenden Naturschutzstrategie im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt würde als ein starkes Signal der Landesregierung für die hohe Bedeutung des Naturschutzes empfunden werden. Wir haben darum seit der Auftaktveranstaltung am 18.05.2009 zusammen mit Vertretern der Wissenschaft und der staatlichen Naturschutzvenryaltung aller Ebenen intensiv in Facharbeitsgruppen (FAG) an den lnhalten mitgearbeitet. Eine ambitionierte, umsetzungsorientierte Naturschutzstrategie würde für das Naturschutzhandeln in Baden-Württemberg einen tatsächlichen Fortschritt darstellen.
Den derzeit vorliegenden Entwurf der Nafurschutzstrategie Baden-Württemberg 2020 (Stand 21.10.2010) lehnen wir aus unten genannten Gründen allerdings strikt ab und sehen uns außerstande mit dieser Entwurfsfassung im Fachausschuss für Naturschutzfragen weitezuarbeiten.
NABU, LNV und BUND fordern Sie auf, den Entwurf der Naturschutzstrategie zu einer ambitionierten, umsetzungsorientierten Naturschutzstrategie zu entwickeln, wie dies ursprünglich geplant und seitens Herrn Minister a.D. Peter Hauk erklärt wurde. Für uns war dieses ZielVoraussetzung für unsere engagierte Mitarbeit in den Facharbeitsgruppen. Wir halten es für unabdingbar eine konsistente Entwurfsfassung vorzulegen, welche sowohl die Ergebnisse der Facharbeitsgruppen würdigt als auch die Rahmenbedingungen und Ausrichtung einer echten Strategie berücksichtigt. Dazu gehören unseres Erachtens die unten aufgeführten Punkte:
Wir halten eine Priorisierung von Strategieinhalten, um die Herr Abteilungsleiter Martin Eggstein für die Sitzung des Fachausschusses für Naturschutz am 23.11.2010 gebeten hatte, zum gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht zielführend.
1 Strategisches Ziel
Die Naturschutzstrategie muss ein strategisches Ziel beinhalten. Es war geplant, das EUGöteborg-Ziel (Stopp des Verlusts der Biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010) als strategisches Ziel auch für die Naturschutzstrategie Baden-Württemberg zu implementieren. lm dezeitigen Entwurf der Naturschutzstrategie wird dieses gesamteuropäisch verbindliche Ziel
nicht einmalerwähnt!
Protokoll der Sitzunq des Fachausschusses für Naturschutz vom 16./ 17.07.2009, TOP 5:
„2. Der Fachausschuss für Naturschutz empfiehtt der Lenkungsgruppe Naturschutzstrategie, das sogenannte Göteborg-Ziel ‚Erhaltung der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2020 als ein strategisches Ziel der Naturschutzstrategie zu formulieren“.
Wir fordern Sie auf, das ursprüngliche Gesamtziel der Naturschutzstrategie wieder aufzunehmen und alle Ziele und Maßnahmen auf die Erreichung dieses Ziels auszurichten.
2 Kritische Analysen
Ein wesentliches Element der Naturschutzstrategie sollten Analysen sowohl der Situation des Naturschutzvollzugs in Baden-Württemberg als auch des Ergebnisses der Vorgängerstrategie (Naturschutz-Leitlinien) sein. lm vorgelegten Entwurf fehlt vollständig eine kritische Analyse der Zielerreichung der Vorgängerstrategien. Gleichermaßen fehlt eine Analyse des Vollzugs der gesetzlichen Vorgaben und der selbst gesetzten Ziele der Landesregierung im Naturschutzbereich. Das gesamte Kapitel 4 der FAG 4,,Umsetzungskontrolle und Umsetzungsdefizite im Naturschutz“ findet sich bezeichnenderweise im Entwurf nicht wieder. Zu diesen Rahmenbedingungen, die in der Analyse zu berücksichtigen sind, gehören der Naturschutzhaushalt des Landes, die Personalsituation in der Naturschutzverwaltung sowie alle gesetzlichen Vorgaben und Förderprogramme, die einen Einfluss auf die Biodiversität im Lande haben, insbesondere auch außerhalb des Naturschutzressorts (Verkehr, Landesentwicklung, Flurneuordnung, Land- und Forstwirtschaft). Als Resultat muss in der Strategie konkret benannt sein, welche Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme einerAnpassung bedürfen, um die Ziele der Naturschutzstrategie zu ermöglichen.
3 Umsetzungsorientierte Strategie
Alle Beteiligten und auch der Fachausschuss haben von Anfang großen Wert auf die Umsetzungsorientierung der Naturschutzstrategie gelegt.
Protokoll der Sitzunq des FA für Naturschutz vom 16./ 17. 07.2009. TOP 5:
„3. Der Fachausschuss empfiehlt der Lenkungsgruppe Naturschutzstrategie, eine Naturschutzstrategie zu erarbeitent, in der umsetzungsorientierte Konzepte dargestellt werden, um diese strategischen Ziele zu erreichen“.
Protokoll der Sitzunq des FA für Naturschutz vom 28.01.2010, TOP 2:
Herr Reger,,erklärt zu Beginn der Sitzung, Ziel sei ein umsetzungsorientierter Ansatz der Naturschutzstrategie“.
lm jetzigen Stadium hat der Entwurf den Charakter einer unverbindlichen Absichtserklärung.
Eine derart unverbindliche Planung, wie sie der jetzige Entwurf darstellt, undenkbar wäre. Dies gilt auch für andere Strategiepapiere der Landesregierung, wie das Energiekonzept 2020.
Die unverbindlichen Formulierungen „sollen“ und „wollen“ sind weitest möglich durch verbindliche Formulierungen wie „wir werden“ oder „das Land wird“ zu ersetzen, um der Strategie Glaubwürdigkeit und Gewicht zu verleihen. Eine Umsetzungsstrategie sollte mit einer Umsetzung starten. Da der unten skizzierte Umsetzungsplan eine gewisse Zeltzur Erstellung benötigen wird, erwarten BUND, LNV und NABU die Aufnahme mindestens einer substanziellen ,,Sofortmaßnahme“ je Kapitel, die den Naturschutz im Land deutlich voran bringt und deren Umsetzung bereits im Jahr 2011 beginnt.
4 Umsetzungsplan
Die Naturschutzstrategie bedarf der Ergänzung durch einen Umsetzungsplan, der in der Naturschutzstrategie verbindlich verankert ist, analog zum Generalverkehrsplan vom Landtag verabschiedet wird und folgenden Ansprüchen genügt:
– Alle Strategieziele und konkrete Maßnahmen der Naturschutzstrategie müssen sich vollständig darin wieder finden.
– Es muss ein Fahrplan zur Zwischen- und Schlussevaluation enthalten sein.
– Alle Strategieziele und Maßnahmen müssen konkret mit Zielvorgaben mit Kennzahlen (Hektar, Prozent, Stückzahl, Rote Liste-Status, Erhaltungszustand), einem Zeitplan – ggf. mit Zwischenzielen – dem konkreten Ressourcenbedarf (Geld und Personal) und der institutionellen Zuständigkeit benannt werden.
Darüber hinaus muss dieser Umsetzungsplan konkret benennen, welche Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme einer Anpassung bedürfen, um die Ziele der Naturschutzstrateg ie zu erreichen.
Die Naturschutzstrategie Baden-Württemberg sollte eine ambitionierte, umsetzungsorientierte Naturschutzstrategie werden, in der sehr präzise und überprüfbar dargestellt wird, wie bis 2020 der Verlust der Biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg aufgehalten werden kann.
Auf der Grundlage des jetzigen Entwurfs können wir uns keine sinnvolle Weiterarbeit vorstellen, zumal sehr schwer nachvollziehbar ist, was von der Arbeit der Facharbeitsgruppen noch enthalten ist. Sollten Sie auf dem jetzigen Entwurf bestehen, bitten wir, dass den Mitgliedern des Fachausschusses für Naturschutz eine synoptische Darstellung der Zwischenergebnisse der a) Facharbeitsgruppenphase, b) redaktionellen Überarbeitung durch den Projektbeauftragten und c) der Überarbeitung durch das UVM (Rohentwurf Stand 21.10.10) zeitnah übersandt wird.
Wir hoffen, dass es uns gemeinsam in Würdigung der Arbeit in den Facharbeitsgruppen gelingt, die geplante umsetzungsorientierte Naturschutzstrategie Baden-Württemberg 2020 zustande zu bringen.
Die Stellungnahme zum Herunterladen: