Zum Tag gegen den Lärm am 29.04.2020

LNV fordert Rücksicht und bessere, einheitliche Rechtsgrundlagen

Zum „Tag gegen den Lärm“, der seit 1998 immer am 29.4. in Deutschland stattfindet, ruft der Landesnaturschutz-Verband Baden-Württemberg (LNV) zu mehr Rücksichtnahme auf. Dies gilt ganz besonders im Verkehrsbereich als dem Hauptverursacher von Lärm. Absichtlich lautes Fahren durch Motorradfahrer und Herstellen und Nutzen von Zusatzausstattung, die diesen „Sound“ erst ermöglichen, ist zu unterlassen. Die Gesetzgeber EU-Kommission und Bundesregierung sollen endlich für echten Lärmschutz sorgen.

Keine Ausnahmen für Sportfahrzeuge
„Ausnahmen für den motorisierten Individualverkehr und sog. Sportfahrzeuge wie die “Auspuffklappe” darf es nicht länger geben“ fordert Gerhard Bronner, Vorsitzender des LNV.

Absenkung der Lärmrichtwerte und einheitliche Berechnugnsmethoden
„Die viel zu hohen Werte im bundesdeutschen Recht von 70/60 Dezibel tagsüber/nachts müssen um mindestens 5 Dezibel gesenkt werden.“ Notwendig sind ferner endlich einheitliche Mess- und Berechnungsdaten auf Bundesebene, eine Pflicht zur Berücksichtigung von Summationseffekten (verschiedene Lärmquellen werden gemeinsam berücksichtig) und Schutz nicht nur vor zu hohen Durchschnitts-Lärmpegeln, sondern auch vor Lärmspitzenwerten.
In Deutschland gibt es bis heute zwei Berechnungsmethoden für straßenbedingten Lärm, die nur grob miteinander vergleichbar sind. Es gibt weder eine Pflicht zur Summation zumindest bodennaher Lärmquellen, noch eine Pflicht zur Lärmsanierung an zu lauten Straßen. Die derzeit festgelegten Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung von 70 Dezibel tagsüber und 60 Dezibel nachts liegen weit oberhalb der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. Die von der WHO empfohlenen Werte liegen rund 15 dB(A) darunter. Der Gesundheitsschutz und das Ruhebedürfnis der Bevölkerung müssen endlich Vorrang bekommen vor dem Schutz des motorisierten Individualverkehrs und der Automobil- und Motorradindustrie.

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