Was ist von Seiten des Naturschutzes zu fordern?
im Gespräch mit:
Reinhard Sosat, Diplombiologe und
Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e. V. (LFVBW)
Geschäftsführer der Wanderfische Baden-Württemberg (WFBW) und im Vorstand des LNV
Bei der Stromerzeugung ist die Wasserkraft eine wichtige erneuerbare Energiequelle in Baden-Württemberg. Neben 65 Anlagen, die mit einer Leistung von mehr als 1 Megawatt zur großen Wasserkraft zählen, sind im Südwesten rund 1.700 Anlagen mit einer Leistung unter 1 Megawatt anzutreffen (= kleine Wasserkraft). Da im Rahmen der Wasserkraftnutzung direkt in die Gewässer eingegriffen wird, können insbesondere bei der Nutzung der kleinen Wasserkraft Konfliktbereiche mit der Gewässerökologie und der Fischerei entstehen. (Quelle: Umweltministerium)
Es ist Aufgabe des Landes, die beiden Zielsetzungen „Ausbau der erneuerbaren Energien“ einerseits und „gewässerökologische Verbesserungen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie“ andererseits so weit wie möglich in Einklang zu bringen.
Für Reinhard Sosat stellt sich die Frage, ob es wirklich sinnvoll sein kann, Kleinanlagen in der Nutzung zu lassen, beziehungsweise, diese zu ertüchtigen und in die Nutzung zu nehmen, vor allem wenn man die Probleme berücksichtigt, die sich für die Gewässerökologie aus dem Klimawandel ergeben. Was wäre aus Sicht des Naturschutzes der richtige Weg und welche Forderungen müssen in diesem Zusammenhang an das Land gestellt werden um eine zukunftsfähige Gewässerwirtschaft bei gleichzeitiger Nutzung der Wasserkraft zu gewährleisten?
Näheres erfahren Sie in diesem Flyer
Die Veranstaltung ist für Naturschützer*innen kostenfrei.
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