Die Photovoltaikpflicht und Ihre Bedeutung für Neubau- und Gewerbegebiete

Dienstag, 1.03.2022, 19:00 bis 21:00 Uhr
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Naturschutz im Gespräch im März – Expertenaustausch im LNV

Im Gespräch mit Hanna Schrage. Sie ist ist im Referat 64 des Ministeriums für Umwelt-Klima und Energiewirtschaft für den Bereich der Photovoltaikpflicht und deren Festsetzung im Klimaschutzgesetz und der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung zuständig und Daniela Dietsche, Projektmanagerin bei der Bodenseestiftung für das Thema „Unternehmen und biologische Vielfalt“.

Hanna Schrage erläutert, was die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes in der Praxis für Änderungen mit sich bringt. Sie legt dar, welche Konsequenzen sich für die Bauherren (Privat oder Kommunal) daraus ergeben und in welchen Fällen in Stellungnahmen auf die neuen gesetzlichen Anforderungen Bezug genommen werden kann bzw. wann das  Klimaschutzgesetz nicht greift.

Daniela Dietsche, berichtet ganz aktuell aus Ihren Erfahrungen bei der Umsetzung ökologischer Standards bei der Planung und dem Bau eines Gewerbegebietes. Sie geht dabei auch auf die Thematik Gründach oder/und Solaranlage ein.

Die Regierungskoalition in Baden-Württemberg hat sich im Jahr 2020 auf eine Solaranlagen-Pflicht im Land geeinigt. Im Rahmen der Novelle des Klimaschutzgesetztes wurde beschlossen, dass die Solaranlagen-Pflicht für alle Nicht-Wohngebäude im Jahr 2022 in Kraft tritt.

Die Solarpflicht gilt für die Baugenehmigungen, die den Behörden ab 1. Januar 2022 vorliegen. Der Landtag hat am 14. Oktober 2020 das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ in Baden-Württemberg verabschiedet.

Die vom Land im Oktober 2021 verabschiedete Novelle erweitert ab dem 01. Mai 2022 die PV-Pflicht auf alle Neubauten, also auch auf Wohngebäude.

Zum 01. Januar 2023 wird die Photovoltaikpflicht auf Dachsanierungen im Gebäudebestand ausgeweitet.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer.

Die Veranstaltung ist kostenlos.

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