LNV Stellungnahme vom 16.11.2009
Die Einführung von Fristen sieht der LNV kritisch, solange die personelle Mindestausstattung der zuständigen Fachbehörde nicht ebenfalls geregelt ist. Von den unteren Naturschutzbehörden ist uns bekannt, dass sie zum Teil mit nur einer einzigen Stelle ausgestattet sind, die für alle Arbeiten im Bereich des Naturschutzes auf Landkreisebene zuständig ist.