LNV-Coronainfo – Stand 23.09.2020

LNV-Hygienekonzept für Versammlungen und Veranstaltungen

LNV-Info

Wir bemühen uns, dieses Info aktuell zu halten, was aber angesichts der sich ständig ändernden Infektionslage schwierig ist.
Aufgrund der geänderten Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg zur Corona-Pandemie vom
28. Juli 2020 – In der ab 30. September 2020 gültigen Fassung.

Als pdf-Datei zum herunterladen: LNV-Info 02.10.2020

Allgemeine Abstandsregeln

Es wird weiterhin empfohlen zu anderen Personen wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern
einzuhalten.

Bis zu 20 Personen dürfen ohne Abstand und Mund-Nasenschutz zusammenkommen. Bei Familien und miteinander verwandten Personen auch mehr.

Ansammlungen von mehr als 20 Personen sind untersagt.

Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern dies im Einzelfall nicht unzumutbar, aus besonderen Gründen erforderlich oder durch Schutzmaßnahmen ein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet ist.

Veranstaltungen

dürfen mit unter 500 Teilnehmenden stattfinden. Dazu zählen auch Vortragsveranstaltungen, Veranstaltungen von Vereinen und Vereinstreffen.

Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen. Die Personenzahl ist so zu begrenzen, dass die Umsetzung der Abstandsregeln in Bezug auf die Raumgröße und die Personenströme möglich ist.

Wer eine Veranstaltung abhält, muss weiterhin die Hygieneanforderungen nach §4 der Corona-Verordnung des Landes einhalten und ein Hygienekonzept vorweisen, das diesen Anforderungen genügt. Für den LNV und seine Untergliederungen gilt das angefügte Hygienekonzept.

Bitte beachten Sie:

In Einladungsschreiben zu Veranstaltungen des LNV sind die Teilnehmer auf die Hygieneregeln und die Regeln während der Veranstaltung/des Treffens durch Verweis auf und Anhängen dieses LNV-Infos hinzuweisen.

Bei jeder Veranstaltung muss eine Teilnehmer*innen- bzw. Anwesenheitsliste geführt werden. Diese muss den Namen, die Adresse und die Telefonnummer enthalten. Eine E-Mail-Adresse reicht nicht aus. Die Liste ist der Kontrollbehörde auf Verlangen vorzuweisen.

LNV-Hygienekonzept

auch für LNV-Arbeitskreise und als Empfehlung für die LNV-Mitgliedsverbände:

Dieses Hygienekonzept basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg.

  • Personen die Krankheitssymptome (Fieber, Husten, Schnupfen, Geruchs- und Geschmacksverlust) haben, können nicht an den Veranstaltungen teilnehmen. Ebenso wenig bei Kontakt mit einer Covit-19 positiven Person innerhalb der letzten 14 Tage.
  • Die Sitzplätze haben mindestens 1,5 m Abstand voneinander.
  • MNS (Mund-Nase-Schutz) in Form von Masken ist mitzubringen und bis zum Sitzplatz zu tragen. Bei Verstoß gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.
  • Vor Veranstaltungsbeginn müssen sich alle Teilnehmenden gründlich die Hände waschen. Alternativ wird im Eingangsbereich des Veranstaltungsraums Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Häufig berührte Flächen (Tischoberflä-chen, Stuhllehnen) sind vor und nach der Veranstaltung zu desinfizieren.
  • Die LNV-Hygieneregeln werden im Raum ausgehängt oder ausgelegt und werden vor Beginn des Treffens den Teilnehmenden vermittelt.
  • Der Toilettengang ist nach Möglichkeit einzeln zu absolvieren, ansonsten ist der vorgeschriebene Sicherheitsabstand einzuhalten und der MNS zu tragen.
  • Wird während der gesamten Veranstaltung der Sicherheitsabstand eingehalten besteht am Platz keine Maskenpflicht.
  • Husten und Nießen hat in die Armbeuge zu erfolgen.
  • Ist ein*e Referent*in zugegen, besteht keine Maskenpflicht, wenn ein ausreichender Abstand, mind. 2 m zum Auditorium eingehalten wird.
  • Die Veranstaltungsräume werden vor Beginn der Veranstaltung mindestens 15 Minuten gelüftet. Während der Veranstaltung wird mindestens alle 20 Minuten für ein paar Minuten gründlich gelüftet.
  • Es besteht Maskentragepflicht während der Pausen, ausgenommen beim Trinken und Essen. Getränke und Essen sind am Platz einzunehmen. Es ist dabei weiterhin auf die Sicherheitsabstände zu achten.
  • Getränke und Lebensmittel sind getrennt und weit genug entfernt von den Tagungstischen zu platzieren, damit keine Kontamination durch Atemaerosole stattfinden kann. Keinesfalls sind diese auf den Tagungstischen anzubieten oder herumzureichen.
  • Nach Abschluss der Veranstaltung ist beim Verlassen des Raumes auf ausreichenden Abstand der Teilnehmenden und Nutzung der Maske zu achten.

Stuttgart 23.09.2020
gez. Jutta Ortlepp