Der LNV begrüßt, dass 14 Jahre nach der ersten Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) endlich eine überarbeitete Version in die Anhörung geht. Damals war eine Evaluierung beider Verordnungen (auch der Ökokonto-VO) nach fünf Jahren vorgesehen. Der LNV unterbreitet eine Reihe von kleinen, aber wichtigen Verbesserungsvorschlägen, wie die Einführung von Fristen, einheitliche Begriffsdefinition und -Verwendung oder die rückwirkende Eintragung auch alter Kompensationsmaßnahmen und anderes mehr.
LNV-Stellungnahme zum Download (pdf)







