LNV-Stellungnahme zur Abschaffung von Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
Der LNV begrüßt in seiner Stellungnahme zwar, dass Rechtsvorgaben nach einer gewissen Zeit evaluiert und auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Das Land will jedoch die Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten per Gesetz zum 01.01.2028 pauschal abschaffen, ohne deren Notwendigkeit geprüft zu haben. Dies hält der LNV für kein sachgerechtes Vorgehen. Der LNV sieht die Gefahr, dass die Grundlagen für politische Steuerung, die Überprüfbarkeit gesetzlich vereinbarter Ziele und auch die Transparenz staatlichen Handelns langfristig Schaden nehmen.







