am Beispiel Heidelberg.
Die Veranstaltung findet online statt.
Zunächst wird Andreas Kloster, Regierungsbaumeister, Baudirektor im Referat Städtebau, Bauplanungsrecht, Baukultur im Ministerium für Landentwicklung und Wohnen einen Überblick über die aktuelle Ausgangslage geben und die Anforderungen an die Kommunen vorstellen.
Art. 8 W-VO – Ausgangslage | Umsetzungsstand | Ausblick
Artikel 8 der Wiederherstellungsverordnung verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten bereits heute dazu, Nettoverluste von Grünflächen und der Baumüberschirmung in städtischen Ökosystemgebieten zu vermeiden. Perspektivisch soll der Anteil des Stadtgrüns gesteigert werden, um eine langfristige und nachhaltige Erholung der Biodiversität zu erreichen. Doch können diese Anforderungen tatsächlich einen entscheidenden Beitrag zur Klimawandelanpassung in unseren Städten und Gemeinden leisten? Und wie wirken sich die Netto-Null-Verpflichtung und der zu erreichende, sogenannte positive Trend des Artikels 8 der Wiederherstellungsverordnung auf die Ziele einer nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung aus?
Im zweiten Vortrag wird es dann um die konkreten Herausforderungen, vor die die Wiederherstellungsverordnung die Kommunen stellt, gehen. Der Referent Volker Schwarz, Abteilungsleitung Grünanlagen der Stadt Stadt Heidelberg wird sie vorstellen und diskutieren.
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